Urteil
01.07.2008
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Ansprüche wegen verschwiegenen Mangels bei Käuferkette
Verschweigt der Verkäufer eines gebrauchten Motorrads einen offenbarungspflichtigen Mangel beim Verkauf an einen (privaten) Dritten und wird das Motorrad in der Folgezeit zweimal weiterverkauft, so ist der letzte Erwerber nicht mehr als „Opfer“ einer vom ursprünglichen Verkäuferbegangenen Schädigung anzusehen. Hatte der in der Kette letzte Verkäufer keine Kenntnis von dem Mangel, stehen dem Käufer keine Gewährleistungsansprüche zu.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 18.04.2005
8 U 3720/04
MDR 2005, 1106