Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anlass für Geschäftsessen genau bezeichnen

Anlass für Geschäftsessen genau bezeichnen

Kosten für Geschäftsessen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn der Anlass der Bewirtung konkret angegeben wird.

Nicht ausreichend sind allgemeine Angaben ‘Arbeitsessen’ oder ‘Kundenbetreuung’. Die Finanzbeamten wollen den genauen Anlass wie z.B. ‘Kreditverhandlungen’ oder ‘Verhandlungen über die Geschäftsführerbestellung’ wissen.

Beschluß des BFH vom 10.09.1996

IV B 76/94

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