Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine günstige Pauschalversteuerung für Zuwendung bei Weihnachtsfeier

Keine günstige Pauschalversteuerung für Zuwendung bei Weihnachtsfeier

Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der günstigen Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (25 Prozent). Der Bundesfinanzhof wendet den vergünstigten Pauschalsteuersatz nur für Zuwendungen aus Anlasseiner Betriebsveranstaltung an. Werden wie hier bei einer Weihnachtsfeier Goldmünzen überreicht, so erfolgt dies nicht aus Anlass, sondern lediglich bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung. Dies wird damit begründet, dass derartige Zuwendungen auch völlig unabhängig von der Weihnachtsfeier vorgenommen werden können.

Urteil des BFH vom 07.11.2006

VI R 58/04

AuA 2007, 49

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