Urteil
01.07.2008
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Angabe der Wertstufe bei Oldtimer als Zusicherung
Wenn bei dem Kauf einer Sache eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann der Käufer sogar Schadensersatz fordern. Eine Zusicherung liegt vor, wenn der Verkäufer erklärt, daß er für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft einstehen möchte.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln ist von der Zusicherung einer Eigenschaft auszugehen, wenn in einer Annonce ein Oldtimer aufgrund seines Zustandes einer bestimmten Wertstufe zugeordnet wird.
Oberlandesgericht Köln (v. 18.12.1996); AZ: 26 U 24/96