Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Abstellen von Kinderwagen im Hausflur

Abstellen von Kinderwagen im Hausflur

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Winsen/Luhe darf eine Mutter den Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn die anderen Mieter hierdurch nur im geringen Maße belastet werden und die Beeinträchtigung befristet ist. Für die Mutter ist es unzumutbar, sich eine Garage mieten zu müssen, um den Kinderwagen abstellen zu können.

Entscheidung des Amtsgerichtes Winsen/Luhe – AZ 16 C 602/99

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