Urteil
01.07.2008
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Abstellen von Kinderwagen im Hausflur
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Winsen/Luhe darf eine Mutter den Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn die anderen Mieter hierdurch nur im geringen Maße belastet werden und die Beeinträchtigung befristet ist. Für die Mutter ist es unzumutbar, sich eine Garage mieten zu müssen, um den Kinderwagen abstellen zu können.
Entscheidung des Amtsgerichtes Winsen/Luhe – AZ 16 C 602/99