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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Abschreibung von EDV-Geräten

Abschreibung von EDV-Geräten

Was bislang – wenn überhaupt – nur mit stichhaltiger Begründung gelang, ist nun amtlich: Firmen dürfen Computer jetzt in vier Jahren abschreiben. Für andere Bürogeräte, die ab dem 01.07.1997 angeschafft oder hergestellt wurden, gelten nun folgende Abschreibungszeiten:

Autotelefon vier Jahre
Drucker vier Jahre
Telefax fünf Jahre
Kopierer fünf Jahre Scanner fünf Jahre
Schreibmaschine fünf Jahre Telefon vier Jahre

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.04.1997
IV A 8-S 1551-37/97

Impulse Heft 8/97, Seite 126

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