eBay: Nickname für Umsatzsteuerpflicht relevant

eBay: Nickname für Umsatzsteuerpflicht relevant

20.05.14 von Christian Schebitz

Waren, die über eBay regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Fraglich ist, von wem die Umsatzsteuer entrichtet werden muss, wenn mehrere Personen einen eBay-Account nutzen. Das Finanzgericht urteilte. Sachverhalt Über dreieinhalb Jahre hatten Eheleute rund 1.200 Verkäufe verschiedenster Gebrauchsgegenstände über eBay abgewickelt. Die Gegenstände gehörten teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten. […]

Lesen Sie weiter