Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 02.03.2024 Alex Clodo

Wann ist ein Fahrzeug als “Montagsauto” einzustufen?

Ein Montagsauto ist ein Auto, das viele Mängel aufweist und nicht den Erwartungen des Käufers entspricht. Es kann sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handeln, der innerhalb der Gewährleistungsfrist oder der Garantiezeit Probleme macht. In diesem Fall hat der Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen den Verkäufer oder den Hersteller zu wehren. In diesem Text werden die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema erläutert.

Was ist ein Montagsauto?

Ein Montagsauto ist kein juristischer Begriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Auto, das häufig in die Werkstatt muss oder nicht fahrtüchtig ist. Die Bezeichnung leitet sich von dem Vorurteil ab, dass die Arbeiter am Montag noch nicht voll leistungsfähig sind und daher mehr Fehler machen. Ein Montagsauto kann sowohl ein Neuwagen als auch ein Gebrauchtwagen sein, der innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren oder der vertraglichen Garantiezeit Mängel aufweist.

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Dabei muss es sich um erhebliche Mängel handeln, die die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Autos wesentlich beeinträchtigen. Typische Beispiele sind Motor- oder Getriebeschäden, Rostbildung, Elektronikprobleme oder Undichtigkeiten.

Welche Rechte hat der Käufer eines Montagsautos?

Der Käufer eines Montagsautos hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei jedem anderen mangelhaften Kaufgegenstand. Er kann vom Verkäufer zunächst die Nacherfüllung verlangen, das heißt die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Autos. Der Verkäufer hat dabei das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, es sei denn, sie ist für den Käufer unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Der Verkäufer muss die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Kosten für den Käufer erbringen.

Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Außerdem kann er unter Umständen Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.

Wie kann der Käufer eines Montagsautos vom Kaufvertrag zurücktreten?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist eine Möglichkeit, sich von einem Montagsauto zu trennen. Der Rücktritt setzt voraus, dass der Verkäufer die Nacherfüllung nicht erbracht hat oder diese fehlgeschlagen ist. Außerdem muss der Mangel erheblich sein, das heißt, er muss die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Autos wesentlich mindern. Ein Rücktritt ist in der Regel erst nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen möglich. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und ihm mitteilen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten wird.

Wenn der Verkäufer die Frist verstreichen lässt oder die Nacherfüllung wiederum scheitert, kann der Käufer den Rücktritt erklären. Der Rücktritt bewirkt, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Das heißt, der Käufer gibt das Auto zurück und erhält den Kaufpreis zurück. Allerdings muss er sich einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Wie kann der Käufer eines Montagsautos den Kaufpreis mindern?

Die Minderung des Kaufpreises ist eine Alternative zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Minderung setzt ebenfalls voraus, dass die Nacherfüllung nicht erbracht wurde oder fehlgeschlagen ist. Außerdem muss der Mangel erheblich sein. Die Minderung bedeutet, dass der Käufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen kann, der dem Minderwert des Autos entspricht.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Wert des Autos in mangelfreiem Zustand und dem Wert in mangelhaftem Zustand. Dabei ist der Zeitpunkt der Übergabe des Autos maßgeblich. Die Minderung kann auch pauschal nach einer Tabelle berechnet werden, die je nach Art und Schwere des Mangels einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises vorsieht.

Die Minderung hat den Vorteil, dass der Käufer das Auto behalten kann, aber den Nachteil, dass er das Risiko weiterer Mängel trägt.

Wie kann der Käufer eines Montagsautos Schadensersatz verlangen?

Schadensersatz ist ein weiteres Rechtsmittel, das der Käufer eines Montagsautos in Anspruch nehmen kann. Schadensersatz setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, das heißt, dass er ihn kannte oder fahrlässig nicht kannte. Außerdem muss der Käufer einen Schaden nachweisen, der durch den Mangel entstanden ist. Der Schaden kann zum Beispiel aus Reparaturkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Wertverlust bestehen.

Der Schadensersatz kann neben oder anstelle der Nacherfüllung, des Rücktritts oder der Minderung verlangt werden. Der Schadensersatz hat den Vorteil, dass der Käufer seine tatsächlichen Aufwendungen ersetzt bekommt, aber den Nachteil, dass er den Schaden und das Verschulden des Verkäufers beweisen muss.

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