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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 14.02.2012 Julia Brunnengräber

Doping: Radsportler Jan Ulrich schuldig

Prozess um Jan Ulrichs Verwicklung in Doping-Affäre

Die Debatte war seit ihres Aufkommens bis heute im Gange: Was haben die Radsportprofis mit Doping am Hut? Wie viel hat speziell der in diesem Bereich äußerst populäre Jan Ulrich damit zu tun? Der Verdacht gegen ihn bestand schon seit ungefähr sechs Jahren. Der konkrete Verdacht entstand am 30. Juni 2006, als sein Radsportteam (T-Mobile) ihn suspendierte. Immer noch offen war aber bislang die Frage: Ist er schuldig oder nicht? Hat er von dem spanischen Arzt Dr. Eufemiano Fuentes leistungssteigernde Mittel bezogen oder nicht? Für die deutschen und internationalen Radsportfans ist das eine entscheidende Frage – gewann er 1997 die Tour de France und hatte daher eine Vorbildfunktion inne. Unter Dopingverdacht stehend stellen sich seine Erfolge allerdings in einem ganz anderen Licht dar – zumindest was die Zeit angeht, für die er unter Verdacht stand.

CAS: Zweijahres-Sperre für Jan Ulrich und Nicht-Wertung seiner Erfolge seit 1. Mai 2005

Der Internationale Gerichtshof CAS (Court for Arbitration for Sport) sprach Jan Ulrich für schuldig. Gegen Artikel 15.2 der Anti-Doping-Regeln hat er laut CAS verstoßen. Seine Ergebnisse und Erfolge vom 1. Mai 2005 an zählen durch den Schuldspruch nicht mehr. Der Gerichtshof geht davon aus, dass Ulrich mindestens ab 1. Mai in Dr. Fuentes Doping-Programm verwickelt war. Bei der Tour de France im Jahr 2005 hat er die Drittplatzierung erreicht und bei der Schweizer Tour de Suisse im Jahr darauf sogar den Sieg eingefahren. Man wird nie erfahren, ob er die Plätze auch unbelastet erreicht hätte oder nicht. Für die Dauer von zwei Jahren ist er als Radsportler zudem gesperrt. Die zwei Jahre werden ab 22. August 2011 (Datum der CAS-Anhörung) gezählt.

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Rad-Weltverband UCI hatte höhere Strafe gefordert

Damit kommt er vergleichsweise glimpflich davon. Einige seiner Gegner hatten gefordert, ihn gänzlich zu sperren – quasi auf Lebenszeit. So lautete auch der Antrag des Rad-Weltverbands UCI (Union Cycliste Internationale). Der Weltverband forderte außerdem, dass seine Erfolge ab dem 29. Mai 2002 als ungültig erklärt werden. Das blieb ihm erspart.

Quellen:

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