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Meike Görres

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Als gesetzliche Betreuerin einer Person kann ich Frau Meike Görres nicht empfehlen!

Rated 1,0 out of 5
30. September 2022

Vorgang:

Fr. Görres wurde vom Amtsgericht Lev. (02/2022) als gesetzliche Betreuerin meiner Frau eingesetzt, zu den Themen: Gesundheitsfürsorge, Regelung Postverkehr, Vermögensangelegenheiten.

Aber:

Gemessen an den Anforderungen für eine Betreuerin (wie sie in der Broschüre zum Betreuungsrecht des BMJV beschrieben sind) konnte ich nur feststellen, dass sie diese Anforderungen in keinster Weise erfüllte.

Auch wenn Fr. Görres von sich behauptet, sie mache den Job ja schon länger, und weiß was sie tut, kann ich nur feststellen: man kann einen Job auch jahrelang falsch machen – noch dazu, wenn sich betreuten Personen schlecht wehren können und Angehörige „abgebügelt“ werden, oder schlicht keine Antworten bekommen.

Frau Görres kümmert sich kaum, um nicht zu sagen, gar nicht um die persönliche Betreuung und den Kontakt mit der betreuten Person.

Sie zieht es vor (wie es Juristen wohl entspricht – aber nicht Sinn der Betreuung sein sollte) Anträge an das Betreuungsgericht zu stellen und Gutachten einzufordern, um die betreute Person dann in eine Pflegeanstalt oder geschlossene Anstalt unterbringen zu lassen.

Das kann nicht sein und ist nicht Sinn einer Betreuung!

Auch eine betreute Person ist – wenn sie auch schwierig sein mag – ein Mensch mit Rechten und Emotionen. Das interessiert Fr. Görres leider wenig bis gar nicht.

Kontaktaufnahmen zu Frau Görres (auch von Angehörigen) erweisen sich als äußerst schwierig.

Per Telefon erreicht man wohl nur eine Art „Service Desk“ deren Aufgabe es ist, alles „abzubügeln“ und nur als Nachricht weiter zu leiten. Auf einen Rückruf – oder Antwort – wartet man dann meist vergebens.

Per E-Mail ist es das Gleiche – ob man eine Antwort bekommt und wann ist Glücksache, oder hängt davon ab, ob das Anliegen Fr. Görres interessiert.

Ob Sachen den Angehörigen wichtig oder gar dringlich sind, interessiert Fr. Görres kaum.

Meine Frau wollte letzten Endes – nach dem 3. Gutachten, was angefordert war – eine andere Betreuerin.

Leider ist es dann dazu nicht mehr gekommen, da meine Frau Anfang Sep. 22 verstarb.

Für meine Frau mag das wohl dann ein Segen gewesen sein, denn die von Fr. Görres beantragte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung hätte sie sicher nicht überlebt (so ist sie wenigstens zu Hause in Ihrem Lieblingssessel vor dem Fernsehen verstorben).

Für mich (als Ehemann und Erben) ist das jetzt auch noch ein Fluch, denn da Fr. Görres alle Kommunikation zu sich umgeleitet hat und auch die Anlagekonten meiner Frau blockiert hat (obwohl sie seit dem Tod meiner Frau automatisch nicht mehr zuständig ist) komme ich an die entsprechenden Unterlagen z.B. zur Krankenversicherung nicht mehr dran. Eine Bitte um Übersendung solcher Unterlagen und Widerruf ihrer Berechtigung für die Konten , blieb leider unbeantwortet.

Meine Empfehlung lautet demnach: Möglichst schnell eine andere Betreuung organisieren.

Udo Meyer

upmey26

Als gesetzliche Betreuerin einer Person kann ich Frau Meike Görres nicht empfehlen!

Rated 1,0 out of 5
30. September 2022

Vorgang:

Fr. Görres wurde vom Amtsgericht Lev. (02/2022) als gesetzliche Betreuerin meiner Frau eingesetzt, zu den Themen: Gesundheitsfürsorge, Regelung Postverkehr, Vermögensangelegenheiten.

Aber:

Gemessen an den Anforderungen für eine Betreuerin (wie sie in der Broschüre zum Betreuungsrecht des BMJV beschrieben sind) konnte ich nur feststellen, dass sie diese Anforderungen in keinster Weise erfüllte.

Auch wenn Fr. Görres von sich behauptet, sie mache den Job ja schon länger, und weiß was sie tut, kann ich nur feststellen: man kann einen Job auch jahrelang falsch machen – noch dazu, wenn sich betreuten Personen schlecht wehren können und Angehörige „abgebügelt“ werden, oder schlicht keine Antworten bekommen.

Frau Görres kümmert sich kaum, um nicht zu sagen, gar nicht um die persönliche Betreuung und den Kontakt mit der betreuten Person.

Sie zieht es vor (wie es Juristen wohl entspricht – aber nicht Sinn der Betreuung sein sollte) Anträge an das Betreuungsgericht zu stellen und Gutachten einzufordern, um die betreute Person dann in eine Pflegeanstalt oder geschlossene Anstalt unterbringen zu lassen.

Das kann nicht sein und ist nicht Sinn einer Betreuung!

Auch eine betreute Person ist – wenn sie auch schwierig sein mag – ein Mensch mit Rechten und Emotionen. Das interessiert Fr. Görres leider wenig bis gar nicht.

Kontaktaufnahmen zu Frau Görres (auch von Angehörigen) erweisen sich als äußerst schwierig.

Per Telefon erreicht man wohl nur eine Art „Service Desk“ deren Aufgabe es ist, alles „abzubügeln“ und nur als Nachricht weiter zu leiten. Auf einen Rückruf – oder Antwort – wartet man dann meist vergebens.

Per E-Mail ist es das Gleiche – ob man eine Antwort bekommt und wann ist Glücksache, oder hängt davon ab, ob das Anliegen Fr. Görres interessiert.

Ob Sachen den Angehörigen wichtig oder gar dringlich sind, interessiert Fr. Görres kaum.

Meine Frau wollte letzten Endes – nach dem 3. Gutachten, was angefordert war – eine andere Betreuerin.

Leider ist es dann dazu nicht mehr gekommen, da meine Frau Anfang Sep. 22 verstarb.

Für meine Frau mag das wohl dann ein Segen gewesen sein, denn die von Fr. Görres beantragte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung hätte sie sicher nicht überlebt (so ist sie wenigstens zu Hause in Ihrem Lieblingssessel vor dem Fernsehen verstorben).

Für mich (als Ehemann und Erben) ist das jetzt auch noch ein Fluch, denn da Fr. Görres alle Kommunikation zu sich umgeleitet hat und auch die Anlagekonten meiner Frau blockiert hat (obwohl sie seit dem Tod meiner Frau automatisch nicht mehr zuständig ist) komme ich an die entsprechenden Unterlagen z.B. zur Krankenversicherung nicht mehr dran. Eine Bitte um Übersendung solcher Unterlagen und Widerruf ihrer Berechtigung für die Konten , blieb leider unbeantwortet.

Meine Empfehlung lautet demnach: Möglichst schnell eine andere Betreuung organisieren.

Udo Meyer

upmey26

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