Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 15.01.2023 Christian Schebitz

Vorratsdatenspeicherung, Gefahr für die Privatsphäre oder bessere Terrorabwehr?

Dieser Artikel bezieht sich auf ein Interview mit einem Technischen Direktor (CTO) eines Internet Service Providers. Dieser erzählt von den technischen Problemen der Datennutzung, die sich vor allem bei der Vorratsdatenspeicherung ergeben würden. Neben mangelnden Know-How und Ausstattung der Behörden wird vor allem auch die Realitätsferne der Gesetze kritisiert. Grund sich sicher zu fühlen sieht der CTO jedoch nicht. Er befürchtet, dass die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung schnell zu anderen Zwecken genutzt werden könnten.

Gleichzeitig seien die Chancen gering, dass diese Maßnahmen für das erklärte Ziel der Terrorbekämpfung einen relevanten Beitrag leisten können. Ein Interessanter Blick hinter die (technischen) Kulissen. Das Thema Vorratsdatenspeicherung und Sicherheit nimmt einen großen Stellenwert in der Blogsphäre ein. Wolfgang Schäubles Äußerungen, die Unschuldsvermutung dürfe nicht bei der Terrorabwehr gelten, markierten einen vorläufigen Höhepunkt in der Sicherheitsdebatte und sorgten gerade in der juristischen Blogsphäre für Entrüstung. In einem Stern Interview vom 18.April 2007 hatte Schäuble gesagt:

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Vorratsdatenspeicherung, Gefahr für die Privatsphäre oder bessere Terrorabwehr? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

“Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch”

Die Reaktionen waren deutlich. So schreibt Rechtsanwalt J. Melchior in seinem Blog, dass Wolfgang Schäuble als Volljurist “sehr wohl wissen (sollte), was rechtlich und insbesondere grundgesetzlich möglich und machbar ist und was nicht.” Der law blog titelte “Hallo, rechtloses Objekt”.

“Schäuble lässt also demnächst Menschen wegsperren oder sogar per finalem Rettungsschuss behandeln, obwohl sie keinen Anschlag begehen wollen? Nur, weil jemand ohne ausreichenden Verdacht (und damit irrigerweise) mutmaßt, der Betreffende sei irgendwie gefährlich?

Damit rechtfertigt der amtierende Innenminister Justizwillkür.”

Was ist die Gefahr bei der Vorratsdatenspeicherung?

Die Gefahr bei der Vorratsdatenspeicherung besteht darin, dass die Daten, die gesammelt werden, für andere Zwecke als die ursprünglich beabsichtigte Verwendung genutzt werden können. Dies kann zu Missbrauch der Daten führen und die Privatsphäre der betroffenen Personen beeinträchtigen.

Es besteht auch die Gefahr, dass die Daten gestohlen oder gehackt werden, was zu einem Verlust von vertraulichen Informationen führen kann. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung technische Herausforderungen mit sich bringen kann, insbesondere bezüglich der Speicherung und Verwaltung großer Datenmengen.

Es gibt auch Bedenken, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und dass es die Möglichkeit von Willkür bei der Anwendung der Gesetze gibt.

Die Schlussfolgerung: Niemand könne mehr sicher sein, nicht ins Raster zu geraten, wenn der Staat ohne Tatverdacht zugreift.

Wie kann man sich vor Vorratsdatenspeicherung schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor der Vorratsdatenspeicherung zu schützen:

  1. Verwenden Sie verschlüsselte Kommunikationsmethoden, z.B. Tools wie Verschlüsselungs-Apps oder Virtual Private Networks (VPNs), um sicherzustellen, dass Ihre Online-Kommunikation verschlüsselt ist.
  2. Verwenden Sie sichere Passwörter: Verwenden Sie starke und einzigartige Passwörter für Ihre Online-Konten, um sicherzustellen, dass Ihre Daten geschützt sind.
  3. Verwenden Sie die 2-Faktor-Authentifizierung, um Ihre Online-Konten zusätzlich zu schützen.
  4. Seien Sie vorsichtig, wem Sie persönliche Informationen wie Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anvertrauen.
  5. Nutzen Sie Anonymisierungstechnologie wie den Tor-Browser um Ihre Identität und Aktivitäten online zu verschleiern.
  6. Stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte und Software mit Updates immer auf dem neuesten Stand sind, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Sicherheitsupdates erhalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass keine dieser Methoden einen absoluten Schutz vor Vorratsdatenspeicherung bieten kann und dass die Regelungen und Gesetze in verschiedenen Ländern unterschiedlich sind und sich ändern können.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Facebook-Daten-Leak: Besteht ein Schadensersatzanspruch?

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€