Jeder kennt wohl diese beiden Begriffe. Der Führerschein und die Fahrerlaubnis. Aber was ist der Unterschied. Weiterhin sind auch die Phrasen geläufig wie beispielsweise “den Führerschein machen” und nicht “die Fahrerlaubnis machen”. Warum aber macht man das? Möglicherweise liegt dem zugrunde, dass es leichter zu sagen ist, dass man “einen Führerschein macht” als zu differenzieren, welche Fahrerlaubnisklasse man erwerben möchte. Sagt man, dass “man den Führerschein macht” ist oft damit gemeint, dass in der Regel der PKW-Führerschein für die Klasse B gemeint ist. Jedoch sind Fahrerlaubnis und Führerschein keine Synonyme. Der Beitrag zeigt Ihnen die Unterschiede!
Die Unterschiede
Wie unterscheidet sich der Führerschein von der Fahrerlaubnis?
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Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis erhalten
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Der Führerschein ist ein Nachweis, eine Besitzurkunde über die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist also hingegen lediglich das amtliche Dokument, welches bestätigt, dass ein Kraftfahrer über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Den Führerschein müssen Autofahrer stets – wie auch die Fahrzeugpapiere – bei sich im Original tragen. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten sind das die ersten Dokumente, die Sie vorzeigen müssen. Hält man sich nicht daran und vergisst den Führerschein zu Hause kann ein Bußgeld von bis zu zehn Euro verhängt werden.
Die Fahrerlaubnis gestattet das Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnis muss für die jeweiligen Kraftfahrzeugklassen erworben werden.
Wie viele Fahrerlaubnisklassen gibt es?
Weiterhin stellt sich hinsichtlich der Fahrerlaubnis die Frage, wie viele Fahrerlaubnisklassen es in Deutschland gibt. Seit 2013 gibt es in Deutschland insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen. Diese Klassen können vom Kleinkraftrad, über Kraftfahrzeuge der Klasse B, bis hin zu Zugmaschinen reichen. Die neuesten und in Mode geratenen E-Bikes und S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis zu einem Tempo von 45 km/h und eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW leisten, werden als Kleinkraftrad eingestuft (Klasse AM). Auch für solche “Fahrzeuge” benötigen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis und weiterhin ein Versicherungskennzeichen.
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Quelle:
https://www.tz.de/auto/fuehrerschein-fahrerlaubnis-unterschied-strafen-entzogen-fahrerlaubnisklassen-motorrad-auto-zr-90018096.html