Wenn ein Krankenwagen oder ein Notarzt mit Blaulicht im Straßenverkehr unterwegs ist, kann es auch um Leben und Tod gehen. Im Notfall geht es um Minuten und Sekunden, die dem betroffenen Opfer das Leben retten können. Sind Krankenwagen oder Notarzt mit Blaulicht und Sirene unterwegs, bedeutet das, dass andere Verkehrsteilnehmer den Rettern Platz machen müssen. In manchen Fällen kann es auf der Straße dann auch schon mal eng werden. Aber wer trägt die Schuld, wenn es zu einem Unfall oder Blechschaden kommt?
Grundsatz
Sind Krankenwagen und Notarzt mit Blaulicht und Sirene unterwegs, haben sie Sonderrechte auf der Straße. In solchen Fällen ist beispielsweise dann Vorfahrt zu gewähren. Egal, ob an einer Ampel, im Kreisverkehr oder an einer Kreuzung.
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In folgenden Fällen dürfen sich Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Co. über sämtliche Verkehrsregeln hinwegsetzen: Zum einen, wenn ein Menschenleben gerettet werden kann. Zum anderen, wenn schwere gesundheitliche Schäden abgewendet werden können. Und zu guter letzt, wenn es zum Schutze der Allgemeinheit dient.
Dies dürfen Sie aber nur dann, wenn Sie die Sirene und das Blaulicht eingeschaltet haben. Wird keines oder nur eines der zwei Signale verwendet, gelten keine Sonderrechte.
Was aber, wenn es in einem solchen Einsatz zu einem Unfall kommt? Es ist nicht immer automatisch der Unfallgegner Schuld. Das Verschulden wird laut ACE (Auto Club Europa) immer individuell entschieden. Die Beweislast liegt allerdings immer in der Regel beim Fahrer vom zivilen Fahrzeug. Der Fahrer dieses Fahrzeugs muss also beweisen, dass er nicht hätte beispielsweise ausweichen können und daher nicht alleiniger Verursacher des Unfalls ist.
Regelungen
Fraglich ist, was gilt, wenn es zwischen Ausweichenden kracht. Es ist nicht unüblich, dass es auf dem Weg zum Patienten zu einem Unfall kommen kann. Auch wenn es nur zur Beschädigung eines Fahrzeugs kommt, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Weiterhin sind alle Verkehrsteilnehmer aufgefordert, Einsatzfahrzeugen (auch von Feuerwehr oder Polizei) vorsichtig auszuweichen und einen Sicherheitsabstand einzuhalten, so gut es eben geht.
Sollten jedoch zwei Ausweichende Fahrzeuge zusammenstoßen, wird die Haftung in der Regel zu 50:50 aufgeteilt.
Zwar gelten für Fahrer von Einsatzfahrzeugen besondere Regelungen, die sie von der StVO befreien. Es muss jedoch angemerkt werden, dass diese ebenfalls einer gesonderten Sorgfaltspflicht unterliegen. Sie haben ebenfalls alle Gefahrsituationen und auch beispielsweise Abstände gesondert zu betrachten und können nicht rücksichtslos am Verkehr, aufgrund eines Notfalls, teilnehmen.
Auch Sanitäter können für Fehlverhalten haftbar gemacht werden.
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Quelle:
dpa-infocom, dpa:210611-99-951023/3
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