Stand der Ermittlungen
Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Raser, der mit 417 km/h auf der A2 unterwegs war. Davon wurde nun ein Video ins Netz gestellt, sodass nun Ermittlungen eingeleitet werden konnten. Die Sprecherin der Polizei teilte mit, dass nach intensiven Prüfungen über das Wochenende gegen den Fahrer wegen eines illegalen Straßenrennens ermittelt wird. Zur rechtlichen Würdigung werde dies nun an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Im Video ist zu sehen, wie ein Sportwagen mit einer Spitzengeschwindigkeit von 417 km/h über die Autobahn schießt. Die Polizei ist der Ansicht, dass ein solches Verhalten nicht zu verantworten sei. Das Video hat der eigene Verursacher, ein tschechischer Milliardär, veröffentlicht. Das Video und deren Aufnahmen sollen bereits aus dem vergangenen Juli stammen, das Video wurde jedoch erst Anfang 2022 online gestellt.
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Weiterhin äußerte sich auch das Bundesverkehrsministerium kritisch gegenüber.
Rechtliche Würdigung
Das „illegale Straßenrennen“ wurde bis zum Jahre 2017 als Ordnungswidrigkeit bestraft. Als Reaktion auf vermehrte Unfälle mit Todesopfern bei illegalen Straßenrennen hat der Gesetzgeber einen neuen Paragraphen geschaffen. Meist waren die Todesopfer nicht einmal die Teilnehmer vom Rennen, sondern Fußgänger oder Fahrradfahrer. Aufgrund dessen wurde der §315d StGB eingeführt. Dieser wird auch als „Raserparagraph“ bezeichnet.
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ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
- 2.
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als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
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sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_91494028/milliardaer-rast-mit-417-km-h-ueber-die-a2-netz-reagiert-eindeutig.html
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