Rechtsnews 06.11.2026 Christian R. Schebitz

D&O-Versicherung: BGH verhandelt über Verteidigungskosten

Die D&O-Versicherung Verteidigungskosten stehen im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Der IV. Zivilsenat verhandelt am 2. Dezember 2026 um 10:00 Uhr in der Sache IV ZR 253/25 darüber, inwieweit ein Versicherer einem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kosten der Rechtsverteidigung erstatten muss. Für Manager, Unternehmen und Versicherer kann die Entscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung sein.

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Führungskräfte haften für Pflichtverletzungen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) soll dieses Risiko abfedern. Sie schützt Organmitglieder und leitende Angestellte, wenn diese wegen angeblicher Pflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden oder gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird. In der Praxis spielen dabei vor allem die Kosten der Verteidigung eine große Rolle, denn umfangreiche Straf- und Zivilverfahren können schnell Millionenbeträge verursachen.

Besonders brisant ist die Frage, was geschieht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme durch eine Vielzahl paralleler Verfahren und mehrere versicherte Personen aufgezehrt wird. Genau darum geht es in dem nun anstehenden Verfahren.

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Rechtlicher Hintergrund

D&O-Versicherungen werden regelmäßig als sogenannte Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen: Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, die Organmitglieder sind die versicherten Personen. Die konkreten Leistungen richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Die wichtigsten Vorschriften

Nach den im Verfahren maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen (OLA 2015) umfasst die Versicherung zwei Bausteine:

  • Manager-Haftpflichtschutz: Versicherungsschutz besteht, wenn eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung erstmals schriftlich für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Schutz umfasst die Prüfung der Haftpflicht, die Übernahme der Verteidigungskosten gegen unbegründete Ansprüche und die Freistellung von begründeten Ansprüchen.
  • Zusätzlicher Verfahrensrechtsschutz: Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn gegen die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung erstmals ein Verfahren wegen einer Straftat eingeleitet wird. Hier werden die Verteidigungskosten übernommen.

Für die Versicherungsperiode 2019 war eine Gesamtversicherungssumme von 25 Mio. € vereinbart, für 2020 eine Summe von 15 Mio. €. Hinzu kamen jeweils ein Zusatzlimit für Verteidigungskosten sowie ein persönliches Zusatzlimit für bestimmte Versicherte.

Aktuelle Entwicklung

Der Kläger war Vorstandsvorsitzender der Versicherungsnehmerin. Nach den Angaben des BGH teilte die Versicherungsnehmerin dem Versicherer im April 2019 mit, es seien Bedenken hinsichtlich verdächtiger Transaktionen geäußert worden. Im Juni 2020 veröffentlichte sie eine Ad-hoc-Mitteilung, wonach ein ausgewiesenes Bankguthaben von 1,9 Mrd. € auf Treuhandkonten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehe. Der Kläger trat im selben Monat zurück. Gegen ihn und andere wird ein Strafverfahren geführt, zudem wird er vom Insolvenzverwalter und von Anlegern in zahlreichen Verfahren in Anspruch genommen.

Der Versicherer lehnte die Deckung zunächst ab, sagte nach gerichtlichen Auseinandersetzungen aber umschriebenen Deckungsschutz zu und wies dabei auf die Versicherungssumme von 15 Mio. € und die Anrechnung von Abwehrkosten hin. Im Februar 2024 teilte er mit, neben der Versicherungssumme seien auch die Zusatzlimits erschöpft. Unstreitig zahlte er an versicherte Personen mindestens 15 Mio. € nebst Zusatzlimits.

Der Kläger verlangt die Zahlung von 1.091.317,93 € für Verteidigungskosten aus dem Zeitraum Juni 2023 bis Januar 2024. Zudem begehrt er die Feststellung, dass der Versicherer ihm Deckungsschutz für die Versicherungsperiode 2020 bis 15 Mio. €, hilfsweise für die Versicherungsperiode 2019 bis 25 Mio. €, gewähren und die seit Februar 2024 entstandenen Kosten erstatten muss. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 11. Dezember 2024, Az. 2-08 O 357/24). Die Berufung blieb vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos (Urteil vom 29. Oktober 2025, Az. 7 U 7/25). Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen, die der Kläger nun weiterverfolgt.

Praktische Einordnung

Der BGH hat über die Auslegung der Versicherungsbedingungen und die Frage zu entscheiden, wie sich Versicherungssumme, Zusatzlimits und die Zuordnung zu einzelnen Versicherungsperioden auf den Erstattungsanspruch auswirken. Ein Ergebnis steht noch nicht fest. Die Entscheidung kann Signalwirkung für die Praxis von D&O-Policen haben, insbesondere bei Großschäden mit vielen Beteiligten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Für Manager und Vorstände: Prüfen Sie, wie hoch die Versicherungssumme ist, ob Verteidigungskosten darauf angerechnet werden und ob Zusatzlimits bestehen. Bei mehreren Versicherten teilen sich alle dieselbe Summe.
  • Für Unternehmen als Versicherungsnehmer: Achten Sie auf ausreichend dimensionierte Summen und eine klare Regelung der Versicherungsperioden.
  • Bei Meldungen an den Versicherer: Frühzeitige und vollständige Anzeigen von Umständen können für die Zuordnung zur richtigen Versicherungsperiode entscheidend sein.
  • Bei Streit mit dem Versicherer: Lassen Sie Deckungsablehnungen und Limitmitteilungen anwaltlich prüfen.

Tabelle: Übersicht

Punkt Inhalt
Verfahren BGH, IV. Zivilsenat, IV ZR 253/25
Verhandlungstermin 2. Dezember 2026, 10:00 Uhr
Streitgegenstand Erstattung von Verteidigungskosten aus einer D&O-Versicherung
Zahlungsantrag 1.091.317,93 € (Juni 2023 bis Januar 2024)
Versicherungssummen 2019: 25 Mio. €, 2020: 15 Mio. €, zuzüglich Zusatzlimits
Vorinstanzen LG Frankfurt am Main und OLG Frankfurt am Main (Klage jeweils erfolglos)

Fazit

Das Verfahren zeigt, wie schnell die Versicherungssumme einer D&O-Police bei umfangreichen Straf- und Zivilverfahren ausgeschöpft sein kann. Die Entscheidung des BGH kann Klarheit bringen, wie Limits, Abwehrkosten und Versicherungsperioden zusammenwirken. Bis dahin gilt: Versicherungsbedingungen genau prüfen und im Streitfall rechtzeitig Rat einholen.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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