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Rechtsnews 20.01.2022 Alex

Abbiegen ohne Blinker – Haftung?!

Im Straßenverkehr sind Blinker ein wichtiges Kommunikationsmittel. Der Blinker ist beim Abbiegen Pflicht. Egal, ob es im Kreisverkehr oder an einer Ampel ist. Will man die Spur auf der Autobahn wechseln, so muss auch der Blinker betätigt werden. Was passiert aber, wenn der Blinker nicht betätigt wird und daraus ein Unfall resultiert. Muss derjenige, der den Blinker nicht setzt in der Regel voll haften? Und was ist, wenn ein Fehlverhalten eines anderen hinzukommt. Wie ändert sich die Haftung dann? Diese Fragen hatte das Landgericht Gera zu entscheiden!

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Eine Frau fuhr mit ihrem Auto und parkte dies dann am Straßenrand. Daraufhin fuhr Sie wieder mit etwa Tempo 20 km/h auf den rechten Fahrstreifen auf. In diesem Moment näherte sich ein Hintermann. Dieser hatte eine Geschwindigkeit von 45 km/h und wollte deshalb die Frau wegen der Tempodifferenz überholen. Als der Hintermann die Frau überholen wollte, startete die Frau ein Abbiegemannöver nach links. Bei diesem Spurwechsel blinkte die Frau jedoch nicht. Aufgrund dessen kam es zu einem Unfall. Als es dann um die Schadensabwicklung ging, wollte die Versicherung der Frau nicht zahlen. Die Versicherung ist der Ansicht, dass der Hintermann eine Mitschuld mittrage. Der Mann habe laut der Versicherung bei einer unklaren Verkehrslage überholt, weshalb der Unfall wegen ihm verursacht worden sein soll.

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Entscheidung des Gerichts

Wie entschied das Landgericht Gera im folgenden Fall? Das Landgericht hatte teils dieselbe Ansicht wie die Versicherung der Frau. Jedoch liegt die Hauptschuld des Unfalls bei der Frau. Der prozentuale Anteil liegt nach Ansicht des Gerichts bei 80%. Zum einen blinkte die Frau nicht und zum anderen ordnete sie sich vor dem Abbiegen nicht bis zur Mitte der Fahrbahn ein. Weiterhin achtete die Frau nicht nochmals direkt vor dem Abbiegen auf den rückwärtigen Verkehr, in unserem Fall also ihren Hintermann.

Der Hintermann muss hingegen zu 20% haften. Diese Quote kommt zustande, da er die Frau bei einer unklaren Verkehrslage überholte, weil der Mann sah, dass die Frau schon ohne Blinker langsam auf die Straße fuhr. Dadurch wären weitere Verkehrsverstöße nicht unbedingt ausgeschlossen gewesen. 

Daher lässt sich Folgendes sagen: Wer nicht blinkt und abbiegt, haftet bei nachfolgenden Unfällen wohl in voller Höhe. Kommt jedoch ein Fehlverhalten eines anderen hinzu, kann sich die Haftung prozentual reduzieren.

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Quelle:

Urteil des Landgerichts Gera, Az.: 3 O 721/20

 

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