BGH: Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen ist wirksam (Az. IV ZR 109/24). So prüfen Sie Ihre Police und vermeiden teure Lücken. Was Verbraucher jetzt prüfen sollten.
Neues Grundsatzurteil zum Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen mit großer Praxiswirkung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. November 2025 entschieden: Eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, nach der „Schäden durch Pandemien“ nicht versichert sind, ist wirksam. Für Reisende und Versicherer bringt das Urteil Klarheit – und für bestehende Policen unmittelbaren Prüfbedarf.
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
Rechtlicher Hintergrund: AGB-Kontrolle und Transparenz
Im Zentrum steht die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 BGB. Der BGH bejaht die Transparenz des Pandemie-Ausschlusses und verneint eine unangemessene Benachteiligung. Entscheidend war, dass der Begriff „Pandemie“ in den Bedingungen bzw. im Glossar verständlich definiert wurde (länder- bzw. kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit).
Wichtig: Das Urteil betrifft die Reiseversicherung (z. B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandsreisekrankenversicherung) – nicht das Pauschalreiserecht. Bei Pauschalreisen gelten eigenständige Rücktrittsrechte, etwa bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nach § 651h BGB.
Vertiefende Analyse: Was das Urteil praktisch bedeutet
- Klartext-Klauseln sind zulässig: Ein Pandemie-Ausschluss kann wirksam vereinbart werden, wenn er deutlich und verständlich formuliert ist.
- Begriffsdefinition zählt: Enthält die Police ein Glossar oder eine eindeutige Definition, steigt die Bestandskraft der Klausel.
- Keine automatische Deckungslücke überall: Je nach Baustein (Rücktritt, Abbruch, Kranken) wirken Ausschlüsse unterschiedlich. Erkrankung selbst kann – je nach Tarif – weiterhin versichert sein, der allgemeine Pandemierisiko-Kontext aber ausgeschlossen.
- Altverträge prüfen: Wer vor 2025 abgeschlossen hat, sollte wording und Produktinformationsblatt genau lesen; Transparenzstandards gelten aber unabhängig vom Alter des Vertrags.
- Abgrenzung zu Pauschalreisen: Selbst wenn die Versicherung nicht zahlt, können Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen, etwa bei massiven Beeinträchtigungen am Zielort (§ 651h BGB).
Praktische Tipps: So machen Sie Ihre Police krisenfest
- Police & Glossar lesen: Suchen Sie gezielt nach Begriffen wie „Pandemie“, „Epidemie“, „behördliche Anordnung“, „Quarantäne“.
- Bausteine trennen: Prüfen Sie Reiserücktritt vs. Reiseabbruch vs. Auslandsreisekrankenversicherung. Ausschlüsse können je Baustein differieren.
- Upgrade erwägen: Einige Anbieter bieten Tarife mit Infektionsschutz (z. B. Quarantäne-Leistungen). Prüfen Sie Selbstbehalt und Nachweise.
- Buchungsweg prüfen: Bei Pauschalreise: Rechte nach § 651h BGB prüfen (Rücktritt/Rückerstattung). Bei Individualreise: Stornobedingungen von Airline/Hotel vergleichen.
- Reisehinweise dokumentieren: Sichern Sie Behördenhinweise, Reisewarnungen und Ärztliches für die Schadenmeldung.
Tabelle: Typische Fälle & was jetzt gilt
| Konstellation | Deckung laut Reiseversicherung | Rechtslage nach BGH | Praxis-Tipp |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Pandemie-Lage am Zielort | Oft ausgeschlossen | Ausschluss zulässig, wenn klar formuliert (§ 307 BGB) | Tarif mit Infektionsschutz/Quarantäne-Leistungen prüfen |
| Eigene Covid-19-Erkrankung vor Abreise | Je nach Tarif als Krankheit gedeckt | Kein Automatismus – auf Wortlaut der Bedingungen abstellen | Atteste/Nachweise sammeln; Fristen einhalten |
| Behördliche Quarantäne ohne Erkrankung | Häufig ausgeschlossen, wenn Pandemie ausgeschlossen | BGH stärkt klare Ausschlüsse | Spezialtarife vergleichen; Reiseabbruch separat prüfen |
| Grenzschließung/Leistungsausfälle vor Ort | Versicherung zahlt oft nicht | Kein Einfluss auf Pauschalreise-Rechte | Bei Pauschalreise Rücktritt/Rückerstattung nach § 651h BGB prüfen |
| Reiseveranstalter sagt Reise ab | Versicherung irrelevant | Rückzahlungspflichten aus Pauschalreiserecht | Unverzüglich beim Veranstalter melden, Fristen wahren |
Fazit: Jetzt Bedingungen kennen – später Ärger sparen
Das Urteil schafft Rechtssicherheit: Klar formulierte Pandemie-Ausschlüsse bleiben bestehen. Wer seine Police kennt und gezielt ergänzt, ist auch bei der nächsten Krise auf der sicheren Seite.
Hinweis & Haftungsausschluss
Sie suchen individuelle Hilfe? Finden Sie den passenden Anwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe.
*Bruttopreise inkl. USt.; es gelten die Konditionen des Anbieters.
Quellen (Auszug): BGH-Pressemitteilung Nr. 201/25 vom 05.11.2025; Berichte u. a. bei beck-aktuell und dpa-Meldungen (ZEIT, Handelsblatt)
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.