Rechtsnews 11.11.2025 Christian R.

🚨 BGH erlaubt Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherung

BGH: Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen ist wirksam (Az. IV ZR 109/24). So prüfen Sie Ihre Police und vermeiden teure Lücken. Was Verbraucher jetzt prüfen sollten.

Neues Grundsatzurteil zum Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen mit großer Praxiswirkung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. November 2025 entschieden: Eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, nach der „Schäden durch Pandemien“ nicht versichert sind, ist wirksam. Für Reisende und Versicherer bringt das Urteil Klarheit – und für bestehende Policen unmittelbaren Prüfbedarf.

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Rechtlicher Hintergrund: AGB-Kontrolle und Transparenz

Im Zentrum steht die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 BGB. Der BGH bejaht die Transparenz des Pandemie-Ausschlusses und verneint eine unangemessene Benachteiligung. Entscheidend war, dass der Begriff „Pandemie“ in den Bedingungen bzw. im Glossar verständlich definiert wurde (länder- bzw. kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit).

Wichtig: Das Urteil betrifft die Reiseversicherung (z. B. Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandsreisekrankenversicherung) – nicht das Pauschalreiserecht. Bei Pauschalreisen gelten eigenständige Rücktrittsrechte, etwa bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nach § 651h BGB.

Vertiefende Analyse: Was das Urteil praktisch bedeutet

  • Klartext-Klauseln sind zulässig: Ein Pandemie-Ausschluss kann wirksam vereinbart werden, wenn er deutlich und verständlich formuliert ist.
  • Begriffsdefinition zählt: Enthält die Police ein Glossar oder eine eindeutige Definition, steigt die Bestandskraft der Klausel.
  • Keine automatische Deckungslücke überall: Je nach Baustein (Rücktritt, Abbruch, Kranken) wirken Ausschlüsse unterschiedlich. Erkrankung selbst kann – je nach Tarif – weiterhin versichert sein, der allgemeine Pandemierisiko-Kontext aber ausgeschlossen.
  • Altverträge prüfen: Wer vor 2025 abgeschlossen hat, sollte wording und Produktinformationsblatt genau lesen; Transparenzstandards gelten aber unabhängig vom Alter des Vertrags.
  • Abgrenzung zu Pauschalreisen: Selbst wenn die Versicherung nicht zahlt, können Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen, etwa bei massiven Beeinträchtigungen am Zielort (§ 651h BGB).

Praktische Tipps: So machen Sie Ihre Police krisenfest

  1. Police & Glossar lesen: Suchen Sie gezielt nach Begriffen wie „Pandemie“, „Epidemie“, „behördliche Anordnung“, „Quarantäne“.
  2. Bausteine trennen: Prüfen Sie Reiserücktritt vs. Reiseabbruch vs. Auslandsreisekrankenversicherung. Ausschlüsse können je Baustein differieren.
  3. Upgrade erwägen: Einige Anbieter bieten Tarife mit Infektionsschutz (z. B. Quarantäne-Leistungen). Prüfen Sie Selbstbehalt und Nachweise.
  4. Buchungsweg prüfen: Bei Pauschalreise: Rechte nach § 651h BGB prüfen (Rücktritt/Rückerstattung). Bei Individualreise: Stornobedingungen von Airline/Hotel vergleichen.
  5. Reisehinweise dokumentieren: Sichern Sie Behördenhinweise, Reisewarnungen und Ärztliches für die Schadenmeldung.

Tabelle: Typische Fälle & was jetzt gilt

Konstellation Deckung laut Reiseversicherung Rechtslage nach BGH Praxis-Tipp
Allgemeine Pandemie-Lage am Zielort Oft ausgeschlossen Ausschluss zulässig, wenn klar formuliert (§ 307 BGB) Tarif mit Infektionsschutz/Quarantäne-Leistungen prüfen
Eigene Covid-19-Erkrankung vor Abreise Je nach Tarif als Krankheit gedeckt Kein Automatismus – auf Wortlaut der Bedingungen abstellen Atteste/Nachweise sammeln; Fristen einhalten
Behördliche Quarantäne ohne Erkrankung Häufig ausgeschlossen, wenn Pandemie ausgeschlossen BGH stärkt klare Ausschlüsse Spezialtarife vergleichen; Reiseabbruch separat prüfen
Grenzschließung/Leistungsausfälle vor Ort Versicherung zahlt oft nicht Kein Einfluss auf Pauschalreise-Rechte Bei Pauschalreise Rücktritt/Rückerstattung nach § 651h BGB prüfen
Reiseveranstalter sagt Reise ab Versicherung irrelevant Rückzahlungspflichten aus Pauschalreiserecht Unverzüglich beim Veranstalter melden, Fristen wahren

Fazit: Jetzt Bedingungen kennen – später Ärger sparen

Das Urteil schafft Rechtssicherheit: Klar formulierte Pandemie-Ausschlüsse bleiben bestehen. Wer seine Police kennt und gezielt ergänzt, ist auch bei der nächsten Krise auf der sicheren Seite.


Hinweis & Haftungsausschluss
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Quellen (Auszug): BGH-Pressemitteilung Nr. 201/25 vom 05.11.2025; Berichte u. a. bei beck-aktuell und dpa-Meldungen (ZEIT, Handelsblatt)

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