Rechtsnews 24.04.2022 Alex Clodo

Mit 417 km/h über die Autobahn! – Neuer Ermittlungsstand der StA

Neuer Ermittlungsstand in folgendem Fall. Auf der A2 ereignete sich ein fragwürdiges Spektakel. Ein tschechischer Milliardär und Liebhaber von teuren Sportwagen fuhr mit seinem Wagen mit etwas ungewöhnlich hoher Geschwindigkeit über die Autobahn. Er raste mit insgesamt 417 km/h über die Autobahn. Zwar ist der Vorfall schon etwas länger her, jetzt sind aber die ersten Videos aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst und verfolgte die Tat nach §315d StGB . Nun gibt es aber neue Informationen rund um Fahrt des tschechischen Milliardärs. Wie ist der Stand der Ermittlungen? Ist das Verhalten des Autofahrers für die Staatsanwaltschaft rücksichtslos? Die Antwort erfahren Sie hier!

Vorherige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Polizei ermittelte gegen den Raser, der mit 417 km/h auf der A2 unterwegs war. Davon wurde ein Video ins Netz gestellt, sodass Ende Januar 2022 Ermittlungen eingeleitet werden konnten. Die Sprecherin der Polizei teilte mit, dass nach intensiven Prüfungen gegen den Fahrer wegen eines illegalen Straßenrennens ermittelt wurde. Zur rechtlichen Würdigung werde dies nun an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Die Polizei ist der Ansicht, dass ein solches Verhalten nicht zu verantworten sei. Das Video hat der Verursacher, ein tschechischer Milliardär, veröffentlicht. Das Video und deren Aufnahmen sollen bereits aus dem vergangenen Juli stammen, das Video wurde jedoch erst Anfang 2022 online gestellt.

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Es wurden bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen eines illegalen Straßenrennens nach §315d StGB eingeleitet. Die Ermittler prüften vor allem, ob ein verbotenes Einzelrennen vorlag. Der Fahrer muss dazu mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos sich fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. 

Jetziger Stand der Ermittlungen

Wie ist aber der jetzige Stand der Ermittlungen? Die Staatsanwaltschaft kam nun zum Ergebnis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen. Dies ergibt sich daraus, dass der Fahrer die optimalen Wetterbedingungen, Straßenverhältnisse und Uhrzeit gewählt hat. Daher kann ihm keine Rücksichtslosigkeit vorgeworfen werden. Zudem sei das Auto des Millionärs auf solche Geschwindigkeiten ausgelegt. Weiterhin gab es auf der Strecke keine Geschwindigkeitsbeschränkungen, sodass er auch kein Tempolimit überschritt. Zu guter letzt gab es auch keine Hinweise auf eine unsichere Fahrweise des Fahrers, weshalb die Staatsanwaltschaft wegen nicht hinreichenden Tatverdacht die Ermittlungen nun einstellt.

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Quelle:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/raser-417kmh-a2-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-ein-kein-rueksichtsloses-verhalten/

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