Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Zeitwert
Als Zeitwert bezeichnet man den Wert eines Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Man unterscheidet beim Zeitwert zwischen Realgütern und Nominalgütern. Bei Realgütern wird die Wertminderung einer Sache durch Abnutzung vom Neuwert abgezogen. Bei Nominalgütern hingegen stellt der Zeitwert den Gegenwarts- oder aktuellen Marktwert dar.
Der Zeitwert ersetzt bei Geldwertschwankungen den Anschaffungspreis eines Kostengutes, stellt aber auch den Wert einer Einnahme oder Ausgabe mit Fälligkeitsdatum in der Zukunft dar.
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Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zeitwert.html