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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Personen. Darin werden Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien festgelegt. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist ein Angebot oder Antrag von einer Seite, welches die andere Seite annimmt. Sind Antrag und Annahme übereinstimmende Willenserklärungen, kommt ein Vertrag zustande. Nur geschäftsfähige Personen können Verträge schließen. Nach dem ?Taschengeldparagrafen? (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) können minderjährige Kinder im Rahmen ihres Taschengeldes Kaufverträge abschießen, ohne ihre Eltern jedes Mal um ihr Einverständnis bitten zu müssen. Im Prinzip können Verträge frei geschlossen werden (Privatautonomie). Allerdings dürfen sie nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Auch sind Verträge nichtig, die gegen die guten Sitten verstoßen. Hierzu zählt, dass eine Partei die Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen, Willenschwäche oder Abhängigkeit der anderen Partei ausnutzt.

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