Teilwert
Die Summe aller Teilwerte eines Betriebes ergibt den Substanzwert des Unternehmens. Ein Teilwert spielt etwa bei der Ermittlung des Gesamtkaufpreises beim Verkauf des Betriebes eine wichtige Rolle. Durch die Aufteilung soll eine angemessene und objektive Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter gewährleistet werden. Der Teilwert ist jedoch auch für die Ermittlung der Steuerbilanz essentiell.
Der Teilwert soll durch den Steuerpflichtigen nach eigenem, unwillkürlichem Ermessen festgelegt werden. Die obere Grenze bilden dabei die Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten für ein Wirtschaftsgut gleicher Art und Güte, seine untere Grenze liegt in dem Einzelveräußerungspreis. Durch die verwendeten Wertschätzungen ist die Ermittlung des Teilwertes sehr ungenau. Aus diesem Grund wurde die sogenannte Teilwertvermutung entwickelt, im Zuge derer der Teilwert mit den Kosten zum Zeitpunkt der Anschaffung gleichgesetzt wird.
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Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/teilwert.html
www.foerderland.de/nc/itoffice/steuer/steuerlexikon/eintrag/T/teilwert-1/