Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Tausch

Tausch

Ein Tausch ist ein Wechsel von Gütern, die sich im Besitz der Tauschenden befinden müssen. Der Tausch ist in § 480 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und enthält nur eine einzige Vorschrift: Der Paragraph verweist auf die Regelungen über den Kauf. Das bedeutet, dass auf alle Tauschgeschäfte die Vorschriften des Kaufrechts aus §433 BGB Anwendung finden. Der Unterschied zwischen einem Tausch und einem Kauf besteht darin, dass man bei einem Tausch anstelle eines Geldmittels mit einer Sache oder Dienstleistung „bezahlt“. Aus diesem Grund gelten auch die Vorschriften des Verbraucherschutzes und die Gewährleistungsrechte, allerdings nur soweit, wie sie sich auf die veränderten Bedingungen anpassen lassen.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__480.html

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

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