Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Tausch

Tausch

Ein Tausch ist ein Wechsel von Gütern, die sich im Besitz der Tauschenden befinden müssen. Der Tausch ist in § 480 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und enthält nur eine einzige Vorschrift: Der Paragraph verweist auf die Regelungen über den Kauf. Das bedeutet, dass auf alle Tauschgeschäfte die Vorschriften des Kaufrechts aus §433 BGB Anwendung finden. Der Unterschied zwischen einem Tausch und einem Kauf besteht darin, dass man bei einem Tausch anstelle eines Geldmittels mit einer Sache oder Dienstleistung „bezahlt“. Aus diesem Grund gelten auch die Vorschriften des Verbraucherschutzes und die Gewährleistungsrechte, allerdings nur soweit, wie sie sich auf die veränderten Bedingungen anpassen lassen.

 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Tausch erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__480.html

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€