Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Sozialleistung

Sozialleistung

Unter Sozialleistungen versteht man Leistungen von staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen wie öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Absicherung der Bevölkerung zum Ziel haben. Dazu gehören die öffentliche Sozialversicherung, die die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung umfasst, die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Ausbildungsförderung (BAföG), das Wohngeld sowie das Kinder- und Erziehungsgeld.

Innerhalb von Betrieben unterscheidet man zwischen gesetzlichen Sozialleistungen wie den Versicherungsbeiträgen für den Fall von Krankheit, Rente oder Arbeitslosigkeit und freiwilligen Sozialleistungen wie Spenden an die Mitarbeiter oder den Bau von sozialen Einrichtungen.

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Quellen:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Sozialleistung

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sozialleistungen.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/gesetzliche-sozialleistung/gesetzliche-sozialleistung.htm

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/freiwillige-sozialleistungen/freiwillige-sozialleistungen.htm

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