Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Elterngeld

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Sozialleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt bekommen können. Die Voraussetzung für den Erhalt sind das Zusammenleben mit dem Kind in einer häuslichen Wohngemeinschaft und die eigenständige Erziehung und Betreuung. Außerdem darf der Elternteil keiner Tätigkeit im Umfang von mehr als 30 Wochenstunden nachgehen. Das Elterngeld muss im Voraus bei der zuständigen Staatsbank beantragt werden.

Die Höhe des Elterngeldes ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Nach § 2 BEEG beträgt es 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate. Bei Erwerbslosigkeit der Eltern wird ein Betrag von 300€ ausgezahlt. Leben im Haushalt mehrere Kinder unter sechs Jahren, wird das Elterngeld noch einmal um 10 Prozent erhöht.

Das Elterngeld wird im Regelfall für das erste Lebensjahr des Kindes gewährt. Verkürzen beide Partner ihre Arbeitszeit, erhalten sie die Zuwendung für zwei weitere Monate. Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld. Es ist auch möglich, sich nur die Hälfte des Betrages auszahlen zu lassen und die Zeit auf 28 Monate zu verlängern.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000101119

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/elterngeld.html

http://www.juraforum.de/lexikon/elterngeld

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