Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

eheähnliche Gemeinschaft

eheähnliche Gemeinschaft

Die eheähnliche Gemeinschaft beschreibt das Zusammenleben von zwei Menschen, welche formal nicht miteinander verheiratet sind, aber die Merkmale des ehelichen Zusammenlebens aufweisen.
Im Bedarfsfall (siehe Bedarfsgemeinschaft) ist ein gegenseitiges Einstehen zu erwarten. Auf dessen Grundlage werden in Notlagen vom Staat keine Sozialleistungen erbracht, solange die Partnerfür sich gegenseitig aufkommen können.
Die eheähnliche Gemeinschaft zeichnet sich unter anderem durch eine dauerhafte Haushaltsgemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft oder die Betreuung und Versorgung von Kindern aus. 

Handelt es sich dabei um gleichgeschlechtliche Partner, wird es als lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft bezeichnet. 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
eheähnliche Gemeinschaft erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€