Schutzgesetz
Schutzgesetze sollen die Allgemeinheit, bestimmte Personengruppen, einzelne Personen sowie Tiere vor Schaden bewahren. Sie sind größtenteils indirekt in Form von Gesetzen im Strafgesetzbuch formuliert, in denen die Bestrafung bei Störung des Schutzes definiert ist. Dazu zählen mehrere Gesetze aus dem StGB wie etwa das zur fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) oder zur unterlassenen Hilfeleistung (§323c StGB).
In § 823 II BGB ist der Charakter von Schutzgesetzen insofern definiert, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes mit einhergehendem Schaden an den Schutzbefohlenen den Schädigenden zum Schadensersatz verpflichtet.
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Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schutzgesetz.html
http://www.rechtslexikon.net/d/schutzgesetz/schutzgesetz.htm