Produzentenhaftung
Unter der Produzentenhaftung versteht man die Haftung des Produzenten oder Herstellers für fahrlässig verursachte Schäden. Sie ist in § 823 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Rahmen der Schadensersatzpflicht geregelt. Bei der Produzentenhaftung kann der Schaden und die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten dem Produzenten gezielt nachgewiesen werden. Dazu gehören etwa Instruktionsfehler, die vorliegen, wenn nicht ausreichend vor gefährlichen Produkteigenschaften gewarnt wurde. Bei einer Anzeige durch einen Verbraucher liegt es in der Verantwortung des Herstellers, sich zu entlasten.
Die Produzentenhaftung grenzt sich von der Produkthaftung ab, bei der der Hersteller ohne einen expliziten Nachweis von Schuld für die fehlerhafte Herstellung von Produkten haften muss. Die Produzentenhaftung greift dort, wo die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nicht ausreichen, wie etwa bei Schäden an gewerblich genutzten Produkten, oder bei Schäden, die die Haftungshöchstgrenze von 85 Millionen Euro übersteigen.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
http://www.brennecke.pro/135412/Die-Bedeutung-der-Verkehrssicherungspflichten-nach–823-BGB