Personen
Die Person im juristischen Sinne ist ein Begriff, der in Bezug auf die Rechtsfähigkeit von Menschen und Institutionen auftritt. Es wird unterschieden zwischen Natürlichen Personen (in Deutschland alle Menschen; allerdings sind nur deutsche Staatsangehörige voll rechtsfähig) und Juristischen Personen (wie Personen- oder Vermögenszusammenschlüssen).
Die Natürliche Person ist von der Vollendung der Geburt bis zum Tode hin Träger von Rechten und Pflichten.
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Juristische Personen sind beispielsweise Personenvereinigungen (Firma, Verein etc.), die durch Ihre rechtliche Anerkennung Träger von Rechten und Pflichten werden können. Diese werden von einem Vertreter wie z. B. dem Geschäftsführer wahrgenommen. Es wird unterschieden zwischen Juristischen Personen des Privaten Rechts ( Firmen, Vereine, …) und Juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, …).