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Lexikon 17.05.2019 rechtsanwalt.com

Mobbing

Mobbing

Mobbing (engl. „to mob“ = „über jemanden herfallen, pöbeln“) bezeichnet die gezielte Ausgrenzung, Schikanierung oder Diskriminierung einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg. Zu den gängigen Praktiken gehören die Verbreitung falscher Tatsachen, soziale Isolation, unangemessene Kritik und Gewaltandrohung. Die Voraussetzung ist oft ein psychisches oder physisches Ungleichgewicht der Kräfte zwischen dem Täter/ den Tätern und dem Opfer. Bezeichnend ist meist auch, dass die Täter und das Opfer meist einen kleinen Personenkreis umfassen, während das übrige soziale Umfeld als Mitläufer fungiert und die Attacken toleriert.

Man unterscheidet zwischen Mobbing an Schulen und Mobbing am Arbeitsplatz oder in Vereinen. Weit verbreitet ist auch das sogenannte Cybermobbing, bei dem die Angriffe über das Internet oder soziale Netzwerke stattfinden. Als Bossing bezeichnet man gezieltes Mobbing durch einen Vorgesetzten am Arbeitsplatz.

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Längerfristiges Mobbing kann für das Opfer schwere körperliche und seelische Auswirkungen haben und in extremen Fällen sogar im Selbstmord enden. Der Täter hingegen kann sich besonders im Berufsleben und bei stichhaltigen Beweisen mit einer Schadensersatzklage konfrontiert sehen.

Sie sind von Mobbing betroffen? Dann lesen Sie dazu unseren Ratgeber Mobbing.

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/mobbing.html

http://mobbing-in-schulen.de/pages/mobbing.php

http://www.mobbing-beenden.de/mobbing-folgen/mobbing-folgen.htm

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