Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Krankheit

Krankheit

Eine Krankheit ist eine Störung der Funktion der Organe, des Organismus oder der Psyche, die eine ärztliche Behandlung erfordert und eine Arbeitsunfähigkeit hervorruft. Die Ursache der Krankheit ist dabei unerheblich, nicht als Krankheit zählen dauerhafte körperliche Veränderungen, ästhetische Behandlungen und altersbedingte Einschränkungen.

Nach § 120 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist eine Krankheit ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht. Die Behandlung einer Krankheit wird von der Krankenversicherung abgedeckt, auch wenn keine Aussicht auf Heilung besteht und lediglich eine Besserung des Zustandes zu erwarten ist. Wird die Krankheit zum Dauerzustand, der durch eine Behandlung nicht mehr beeinflusst werden kann oder diese unnötig macht, ist die Krankenversicherung nicht mehr zuständig.

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Im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer nach § 4 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts (EntgFZ) im Krankheitsfall ein Anrecht auf eine Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von sechs Wochen. Nach Ablauf der Frist erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Bei einem länger andauernden Krankheitsfall oder zahlreichen kurzen Erkrankungen, die die betrieblichen Abläufe trotz der Einstellung von Aushilfen stark beeinträchtigen, darf eine Kündigung in Erwägung gezogen werden. Ist die Krankheit des Arbeitnehmers so schwer, dass er seinen vertraglich geregelten Pflichten nicht mehr nachkommen kann, kann er ebenfalls gekündigt werden.

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/krankheit.html

http://www.rechtslexikon.net/d/krankheit/krankheit.htm

http://www.jusline.at/120_Eintritt_des_Versicherungsfalles_ASVG.html

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

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