Meldepflicht
Innerhalb Deutschlands gibt es verschiedene Sachverhalte, die der Meldepflicht unterliegen. Sie dient der Aktualisierung der behördlichen Daten beim Wohnungs- und Arbeitswechsel, der Aufnahme aller in Deutschland geborenen Kinder in das Geburtenregister und dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Verstöße gegen die Meldepflicht können Geldstrafen nach sich ziehen.
In § 11 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) ist geregelt, dass sich ein Bürger beim Wohnsitzwechsel bei der zuständigen Meldebehörde anmelden muss. Ebenfalls der Meldepflicht unterliegen Arbeitgeber, die verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter bei Einstellung oder Kündigung zur Sozialversicherung an- und abzumelden. Die Geburt eines Kindes müssen die Eltern nach § 18 des Personenstandgesetzes (PStG) innerhalb von einer Woche dem zuständigen Standesamt melden. Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, übertragbare Krankheiten und Seuchen beim Gesundheitsamt aufzuzeigen. Dabei wird zum Schutz des Erkrankten je nach Krankheit zwischen namentlichen und nichtnamentlichen Meldungen unterschieden.
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Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/meldepflicht.html
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/BJNR014290980.html#BJNR014290980BJNG000302320
http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG000300310