Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Kataster

Kataster

Ein Kataster ist ein amtliches Grundstücksverzeichnis. Bei dem zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt kann man Auskünfte über die Art, Lage und Größe eines Grundstücks bzw. Flurstücks erhalten. Dabei unterscheidet man zwischen der Flurkarte, dem Liegenschafts- und dem Gebäudebuch, die jeweils Karten, Register und Bebauungspläne enthalten. Ein in Gemarkungen aufgeteiltes Kataster dient als Grundlage für die Einrichtung eines Grundbuchs.

 

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Quelle:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kataster.html

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