Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Grünes Kennzeichen
Fahrzeuge mit gesonderten Nutzungsbestimmungen haben ein weißes Kennzeichen mit grüner Schrift. Sie sind von der Steuer befreit (§ KraftStG) und meistens in der Landwirtschaft zu finden. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen für den Bau, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder Wechselfahrzeugen.
Das grüne Kennzeichen wird bei Vorlage der Genehmigung zu Steuerfreiheit vom Finanzamt ausgegeben. Dementsprechend ist die ordnungswidrige Benutzung des Kennzeichens ein Vergehen gegen das Steuergesetz.