Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Abschlussfreiheit

Abschlussfreiheit

Abschlussfreiheit bedeutet, dass jedermann grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er einen Vertrag abschließen möchte oder nicht. Die Abschlussfreiheit ist Teil der Vertragsfreiheit.

Eingeschränkt wir die Abschlussfreiheit durch den Abschlusszwang und das Abschlussgebot. Abschlusszwang herrscht dort, wo ein wichtiges öffentliches Interesse daran besteht, dass ein bestimmter Vertrag geschlossen wird. Z.B. ist ein Beförderungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, mit jedem einen Beförderungsvertrag abzuschließen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Abschlussfreiheit erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Das Abschlussgebot regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort ist es in § 19 AGG geregelt. Es besagt, dass niemand aufgrund seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Identität oder seiner Religion benachteiligt werden darf. Dies gilt jedoch nur für Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen. Eine Ungleichbehandlung und damit eine Ausnahme vom Abschlussgebot nennt § 20 AGG. Hiernach ist eine Ungleichbehandlung möglich, sofern ein sachlicher Grund vorliegt.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€