Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Festschreibung

Festschreibung

Als Festschreibung bezeichnet man eine Bindung bestimmter Größen unter der Voraussetzung von bestimmten Bedingungen und eines bestimmten Zeitraums. Sie findet hauptsächlich im Banken- und Finanzwesen Anwendung, meist bei der Festlegung von Bank- oder Zinskonditionen. Diese Zinsbindung bestimmt, über welchen Zeitraum hinweg der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Das ist besonders in Bereichen wie der Baufinanzierung für den Kreditnehmer attraktiv, da der Vertrag weniger stark den anfallenden Zinsveränderungen unterliegt. Auch in der Finanzbuchhaltung ist die Festschreibung von Buchungsvorläufen wichtig, um im Fall einer Buchprüfung den genauen Zeitraum des erwirtschafteten Umsatzes festlegen zu können.

 

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Quellen:

http://www.wirtschaftslexikon.co/d/festschreibung/festschreibung.htm

http://www.elektronische-steuerpruefung.de/prueferf/festschreibung.htm

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