Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Fachanwalt

Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit einer erhöhten fachlichen Kompetenz in einem oder mehreren Rechtsgebieten. Ein Fachanwalt kann theoretisch alle Fachanwaltstitel in den zur Verfügung stehenden 20 Rechtsgebieten erwerben, darf jedoch nur drei führen. Der Erhalt der Titel ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der Fachanwaltsordnung (FAO) und in § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt sind:

Der Rechtsanwalt muss in seinem Rechtsgebiet mindestens drei Jahre lang als zugelassener Rechtsberater tätig gewesen sein. Des Weiteren muss er über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen. Dazu gehören theoretische Weiterbildungen im Umfang von mindestens 120 Stunden. In einzelnen Fachgebieten wie dem Steuer- oder Insolvenzrecht sind darüber hinaus weitere Qualifikationen notwendig.

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Um die fachliche Kompetenz des Anwalts zu gewährleisten, muss er drei schriftliche Prüfungen und ein sogenanntes Fachgespräch ablegen. Des Weiteren muss der angehende Fachanwalt eine gewisse Anzahl von bearbeiteten Fällen nachweisen, die er persönlich bearbeitet hat. Die Zahl schwankt je nach Fachgebiet: Während im IT-Recht und im Steuerrecht nur jeweils 50 Fälle bearbeitet werden müssen, liegt die Zahl mit 120 Fällen im Familienrecht und sogar 160 Fällen im Verkehrsrecht erheblich höher.

Der Fachanwaltstitel wird unter der Voraussetzung verliehen, dass der Fachanwalt seine Kenntnisse stetig erweitert. Zu diesem Zweck müssen jährlich entweder wissenschaftliche Publikationen in dem Fachgebiet oder mindestens zehn Stunden theoretischer Fortbildung nachgewiesen werden.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43c.html

http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/faostand01.01.11_korr.pdf

http://www.juraforum.de/lexikon/fachanwalt

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