Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Depot

Depot

Als Depot bezeichnet man ein Konto bei einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelbank, das gegen eine Gebühr für die Aufbewahrung von Wertpapieren genutzt werden kann. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Depotgesetz (DepotG).

Es wird zwischen Sammeldepots und Streifbanddepots unterschieden. Bei Ersteren werden ähnliche Wertpapiere von unterschiedlichen Hinterlegern zusammen aufbewahrt. Dabei gehen die Ansprüche auf einzelne Papiere in entsprechende Anteile am Gesamtbestand über. Der häufigste Aufbewahrungsort ist dabei ein Girosammeldepot, bei dem die Wertpapiere an eine externe Sammelstelle weitergeleitet werden. Bei Streifbanddepots sind die Wertpapiere hingegen als Eigentum des Hinterlegers gekennzeichnet und können von diesem gezielt verlangt werden.

Zusätzlich existiert eine Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Depots, bei denen der Inhalt entweder bekannt oder unbekannt ist. Ist der Inhalt bekannt, kann die Bank auch zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernehmen.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wpapg/BJNR001710937.html#BJNR001710937BJNG000101307

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/depot.html

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