Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bezugsrecht

Bezugsrecht

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Kapital, hat ein Altaktionär ein Anrecht auf neue (junge)  Aktien. Als Altaktionär werden Personen bezeichnet, die schon vor der Kapitalerhöhung Aktien besaßen.

Ab einer Kapitalerhöhung von über zehn Prozent ist Gewährung von Bezugsrecht gesetzlich verpflichtend. Eine Kapitalerhöhung vermindert den Wert von Aktien. Doch aufgrund des Bezugsrechts werden bestehende  Aktionäre davor geschützt.

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Dazu kommt, dass es müheloser ist Altaktionären neue Aktien zu verkaufen als neue Aktionäre anzuwerben. Die Altaktionäre profitieren mit dem Kauf junger Aktien, dass sich der relative Anteil an Dividenden nicht verändert.  

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