Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Beglaubigung, öffentliche

Beglaubigung, öffentliche

Die öffentliche Beglaubigung ist in §§ 39, 40 BeurkG geregelt. Ist durch Gesetz die öffentliche Beglaubigung für eine Erklärung vorgesehen, so muss diese schriftlich abgefasst werden. Anschließend muss ein Notar die Unterschrift des Erklärenden beglaubigen, § 129 BGB. Es wird allerdings nur bestätigt, dass die Unterschrift in Gegenwart eines Notars getätigt wurde und die unterschreibende Person mit der Person identisch ist, die im Beglaubigungsvermerk genannt wird. Die Beglaubigung bezieht sich also nie auf den Erklärungsinhalt.

Um ein Beispiel zu nennen: die Anmeldung zum Vereinsregister (§ 77 BGB) bedarf einer öffentlichen Beglaubigung.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€