Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Aufwendungen

Aufwendungen

Als Aufwendungen bezeichnet man Geschäftsausgaben, die zur Erreichung eines erfolgswirksamen Geschäftsvorteils getätigt werden und mit der Verringerung des betrieblichen Gewinns einhergehen. Dazu gehören keine Auszahlungen an den Eigentümer oder Anteilseigner, sondern lediglich die Ausgaben für verbrauchte Güter, Dienstleistungen sowie öffentliche oder außergewöhnliche Ausgaben wie etwa Werbekosten.

Aufwendungen werden einem bestimmten Zeitraum zugeordnet und im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Sollseite aufgeführt. Zur besseren Übersicht werden sie dabei in die Kategorien der Aufwendungen für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit, der außergewöhnliche Aufwendungen und der Steueraufwendungen eingeteilt. Aufwendungen können im Gegensatz zu Kosten, die lediglich bei der Erstellung der betrieblichen Leistung anfallen, in sämtlichen Bereichen des Unternehmens entstehen.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aufwendungen.html

http://www.juraforum.de/lexikon/aufwendungen

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