Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Zinsgewinn
Unter dem Begriff „Zinsgewinn“ versteht man den Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Zinsgewinne entstehen bei Lebensversicherungen, wenn es eine positive Differenz zwischen dem Kapitalerfolg und den garantierten Zinsen gibt. Der Kapitalerfolg umfasst dabei die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und die entfallenden Aufwendungen der Kapitalanlagen. Zinsgewinne entstehen meist, wenn die kalkulierten Überschüsse der Kapitalanlagen höher als erwartet ausfallen.
Quellen:
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www.versicherungsmagazin.de/Definition/35008/zinsgewinn.html