Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Ambulante Behandlung

Ambulante Behandlung

Unter einer ambulanten Behandlung versteht man eine ärztliche Untersuchung in einer medizinischen Einrichtung, die der Patient selbstständig aufsuchen und wieder verlassen kann. Im Gegensatz dazu verbleibt er bei einer stationären Behandlung für mindestens eine Nacht in der Obhut der Ärzte.

Die in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus durchgeführten ambulanten Behandlungen zur Vorbeugung, Früherkennung oder Behandlung von Krankheiten sind durch die fehlenden Unterbringungskosten günstiger als die stationäre Alternative. Aus diesem Grund erhalten insbesondere privat versicherte Patienten Tarifvorteile, wenn sie auf nicht dringend notwendige stationäre Behandlungen verzichten. Gesetzliche Krankenkassen hingegen bieten sogenannte Hausarztmodelle an, im Zuge derer sich die Mitglieder verpflichten, immer zuerst einen Hausarzt aufzusuchen, um stationäre Behandlungen zu vermeiden.

 

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Quellen:

http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/a/ambulante-versorgung.html

http://www.cecu.de/lexikon/pkv/1560-ambulante-behandlung.htm

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