Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Teilsummen – Aktien –zerlegt ist. Mithilfe der Unterteilung in Aktien kann die AG Eigenkapital beschaffen, indem Aktionäre die Aktien käuflich erwerben.

Die Eigenschaften einer Aktiengesellschaft sind:
– Sie ist auf ein bestimmtes Grundkapital gestützt – Sie ist eine Kapitalgesellschaft.
– Das Grundkapital ist in Aktien aufgeteilt.
– Die Aktien sind übertragbar, aber sie müssen nicht zwingend an einer Börse gehandelt werden.
– Sie ist eine Körperschaft.

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In der Regel findet man diese Gesellschaftsform bei Großunternehmen.
Eine AG unterteilt sich in folgende drei Organe:
– den Aufsichtsrat, der den Vorstand wählt und dessen Tätigkeiten überwacht
– die Hauptversammlung, auf der unter anderem die Gewinnverteilung (Dividende) beschlossen wird.

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