Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Agio

Agio

Im Finanzwesen wird von einem Agio gesprochen, wenn ein Aufgeld zusätzlich zum Kaufpreis verlangt wird. In der Regel ist dies ein prozentualer Aufschlag auf den Nennwert.

Dieses Aufgeld wird bei Anleihen,dem Kauf von Fondsanteilen, dem Kauf von Aktien oder Devisen- und Sortenhandel zwischen Banken verlangt.

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