Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Agio
Im Finanzwesen wird von einem Agio gesprochen, wenn ein Aufgeld zusätzlich zum Kaufpreis verlangt wird. In der Regel ist dies ein prozentualer Aufschlag auf den Nennwert.
Dieses Aufgeld wird bei Anleihen,dem Kauf von Fondsanteilen, dem Kauf von Aktien oder Devisen- und Sortenhandel zwischen Banken verlangt.
Beispiel:
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Um ein Wertpapier mit einem Nennwert von 100 Euro mit einem Agio von 5 % kaufen zu können, müssen 105 Euro, also 105 % des Nennwertes, bezahlt werden.