Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Auszahlungskurs

Auszahlungskurs

Als Auszahlungskurs bezeichnet man den Prozentsatz des Nominalwertes einer Aktie oder eines Darlehens, den der Käufer oder Darlehensnehmer wirklich erhält. In den meisten Fällen beträgt dieser keine 100% des Aktienwertes oder Darlehensbetrages, da entweder ein Agio (Auszahlungsaufschlag) oder ein Disagio (Auszahlungsabschlag) anfällt.

Auszahlungskurse bei Aktien

Bei Aktiengeschäften versteht man unter dem Agio den Wert, um den der Ausgabepreis einer Aktie ihren Nennwert übersteigt. Der Ertrag vermindert sich, da ein zusätzlicher Betrag verlangt wird, um die Emittenten zu finanzieren. Ein Disagio darf nach § 9 des Aktiengesetzes (AktG) nicht verwendet werden, da sonst der Ausgabewert niedriger als der Nennwert wäre.

Auszahlungskurse bei Darlehen

In Bezug auf Darlehensgeschäfte wird unter dem Agio der Betrag, um den der Darlehensbetrag den Nominalbetrag übersteigt, und unter dem Disagio der Betrag, um den die Auszahlung verringert wird, verstanden. In beiden Fällen steigt die Leistung, die der Darlehensnehmer zu Beginn erbringen muss im Vergleich zum erhaltenen Darlehensbetrag. Im Allgemeinen wird der Betrag des Agio oder Disagio jedoch auf die Zinsen umgerechnet, sodass sich deren Höhe vermindert.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__9.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/agio.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/disagio.html

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