Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Agent
Hier: Versicherungsagent
Einen Vermittler von Versicherungsgeschäften nennt man Versicherungsagent.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Schließung, Änderung oder Widerrufung von Anträgen. Zudem kann er Anzeigen des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit entgegennehmen und Versicherungsscheine aushändigen.
Hier: Abschlussagent
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Der Abschlussagent ist ein Handelsvertreter, welcher die gleichen Aufgaben wie der Versicherungsagent inne hat, zudem aber auch die Befugnis im Namen von Versicherungsunternehmen Verträge abzuschließen.