In letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Anfragen von Personen, die Opfer eines sogenannten Phishing-Angriffs geworden sind – mit teilweise erheblichen finanziellen Folgen. Besonders häufig betroffen ist dabei der Bezahldienst PayPal. Viele Geschädigte berichten davon, dass sie über eine täuschend echte Fake-Webseite zur Eingabe ihrer Zugangsdaten verleitet wurden. Kurz darauf taucht auf dem PayPal-Konto eine Zahlung auf, die sie selbst nie autorisiert haben. Besonders brisant: Wird die Transaktion als „Freunde und Familie“-Zahlung deklariert, entfällt der PayPal-Käuferschutz – ein Rückruf der Zahlung ist dann kaum noch ohne anwaltliche Hilfe möglich.
Ein aktueller Fall: Ein Nutzer wurde im Juli 2025 durch eine gefälschte Webseite dazu verleitet, seine PayPal-Zugangsdaten preiszugeben. Nur wenige Minuten später erfolgte eine Überweisung in Höhe von 937 Euro an eine unbekannte Person – als „Freunde“-Zahlung. Eine Rückbuchung über PayPal wurde abgelehnt. Der Betroffene hat den Vorfall sofort gemeldet und Anzeige bei der Polizei erstattet. Doch bislang zeigt sich PayPal uneinsichtig: Das Unternehmen lehnt jede Verantwortung ab und verweist auf angeblich selbstverschuldeten Datenmissbrauch.
Welche Rechte haben Betroffene in solchen Fällen?
Wer Opfer eines unautorisierten Zugriffs auf sein PayPal-Konto wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des verlorenen Betrags – unabhängig davon, ob die Zahlung als „Freunde und Familie“ gekennzeichnet wurde. Maßgeblich sind hier die Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach haftet der Zahlungsdienstleister – also PayPal – für jede nicht vom Kontoinhaber autorisierte Transaktion, sofern diesem nicht grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann.
Im Klartext: Wer seine Zugangsdaten auf einer Phishing-Seite eingegeben hat, hat nicht automatisch seine Rechte verwirkt. Entscheidend ist, ob das Verhalten des Nutzers als grob fahrlässig einzustufen ist – was in vielen Fällen nicht zutrifft. Hinzu kommt: Auch PayPal ist zur Einhaltung von Sicherheitsstandards verpflichtet. Wird beispielsweise keine Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt oder eine ungewöhnliche Transaktion nicht hinterfragt, kann dies eine Mitverantwortung des Unternehmens begründen.
Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?
Wir vertreten regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, deren PayPal-Konten durch Phishing oder andere betrügerische Methoden kompromittiert wurden. In diesen Fällen setzen wir uns außergerichtlich oder – wenn nötig – gerichtlich für die Rückerstattung des zu Unrecht abgebuchten Betrags ein. Dabei prüfen wir, ob die Ablehnung durch PayPal rechtlich haltbar ist und welche Ansprüche sich aus dem konkreten Einzelfall ergeben.
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Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der vollständigen rechtlichen Aufarbeitung Ihres Falls – von der Sichtung Ihrer Unterlagen (z. B. Polizeibericht, PayPal-Korrespondenz, Transaktionsübersicht) bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber PayPal.
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