Fachbeitrag 19.04.2018

Steuerrecht Ukraine 2026 – Unternehmenssteuern, Umsatzsteuer und Besteuerung für Unternehmen und Ausländer


Steuerrecht Ukraine 2026 – Unternehmenssteuern, Umsatzsteuer und Besteuerung für Unternehmen und Ausländer

Deutschsprachige Rechtsberatung für Steuerrecht Ukraine, Unternehmensbesteuerung und internationale Steuerfragen

Aktualisiert: Mai 2026

Das ukrainische Steuerrecht gilt im internationalen Vergleich weiterhin als vergleichsweise übersichtlich und unternehmerfreundlich. Gerade deutsche Unternehmer, Investoren und Ausländer, die in der Ukraine wirtschaftlich tätig werden möchten, beschäftigen sich häufig mit Fragen zu Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung, Flat-Tax-System, Immobilienbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen.

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Mandanten bei steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Steuerrecht Ukraine und Wirtschaftsrecht Ukraine.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Unternehmensgründungen Ukraine
  • Steueroptimierung Ukraine
  • Umsatzsteuer Ukraine
  • Körperschaftsteuer Ukraine
  • Flat-Tax Ukraine
  • internationale Steuerfragen
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Immobilienbesteuerung Ukraine
  • Besteuerung von Ausländern
  • Investitionen in der Ukraine

Umsatzsteuer Ukraine (Mehrwertsteuer / PDV)

Der reguläre Umsatzsteuersatz in der Ukraine beträgt derzeit grundsätzlich 20 Prozent.

Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten reduzierte Steuersätze oder Befreiungen.

Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem teilweise:

  • bestimmte Bildungsleistungen
  • Versicherungsleistungen
  • Bankdienstleistungen
  • bestimmte Importe
  • bestimmte Exportgeschäfte
  • ausgewählte lizenzierte Tätigkeiten

Unternehmen müssen sich ab bestimmten Umsatzgrenzen als Umsatzsteuerzahler registrieren.

Gerade bei internationalen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen zwischen Deutschland und der Ukraine ist die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig.

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:

  • Umsatzsteuerregistrierung Ukraine
  • internationale Dienstleistungen
  • Export- und Importfragen
  • steuerlicher Strukturierung
  • Umsatzsteuerprüfung

Körperschaftsteuer und Unternehmensbesteuerung in der Ukraine

Die ukrainische Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 18 Prozent.

Steuerpflichtig sind insbesondere:

  • ukrainische juristische Personen
  • ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Ukraine
  • steuerliche Residenten
  • Unternehmen mit Gewinnen aus ukrainischen Quellen

Die Besteuerung richtet sich regelmäßig nach dem buchhalterischen Gewinn des Unternehmens.

Gerade bei internationalen Unternehmensstrukturen sind zusätzlich:

  • Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Verrechnungspreise,
  • internationale Zahlungsstrukturen,
  • Quellensteuern,
  • steuerliche Ansässigkeit

von erheblicher praktischer Bedeutung.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Ukraine

Zwischen Deutschland und der Ukraine bestehen Doppelbesteuerungsabkommen.

Diese regeln insbesondere:

  • Vermeidung doppelter Besteuerung
  • Besteuerungsrechte
  • Quellensteuern
  • Dividendenbesteuerung
  • Unternehmensgewinne
  • steuerliche Ansässigkeit

Gerade internationale Unternehmer und Investoren sollten ihre Unternehmensstruktur sorgfältig unter Berücksichtigung der DBA-Regelungen planen.

Flat-Tax-System Ukraine – vereinfachte Besteuerung

Die Ukraine kennt ein vereinfachtes Besteuerungssystem („Flat-Tax“ bzw. Einheitssteuer), das insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist.

Das System gilt sowohl für:

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

  • Einzelunternehmer (FOP)
  • juristische Personen

Je nach Steuergruppe gelten unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich:

  • Umsatzhöhe
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Art der Tätigkeit
  • Umsatzsteuerpflicht

Gerade IT-Unternehmen, Dienstleister und kleinere Handelsunternehmen nutzen häufig das ukrainische Flat-Tax-System.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Wahl der optimalen Steuergruppe
  • Flat-Tax Ukraine
  • steuerliche Strukturierung
  • FOP Ukraine
  • Besteuerung internationaler Dienstleistungen

Einkommenssteuer Ukraine

Die ukrainische Einkommenssteuer für natürliche Personen beträgt grundsätzlich 18 Prozent.

Zusätzlich fällt regelmäßig eine Militärabgabe von derzeit 1,5 Prozent an.

Die Besteuerung hängt insbesondere davon ab:

  • ob steuerliche Ansässigkeit vorliegt,
  • wo Einkünfte erzielt werden,
  • welche Art von Einkünften vorliegt,
  • ob Doppelbesteuerungsabkommen greifen.

Gerade bei Unternehmern, Ausländern und internationalen Einkünften sollte die steuerliche Situation sorgfältig geprüft werden.

Immobilienbesteuerung Ukraine

Auch bei Immobilien in der Ukraine spielen steuerliche Fragen eine erhebliche Rolle.

Relevant sind insbesondere:

  • Immobiliensteuer
  • Grundstückssteuer
  • Besteuerung von Mieteinnahmen
  • Besteuerung von Immobilienverkäufen
  • Besteuerung von Ausländern
  • Spekulationsbesteuerung

Gerade bei Immobilieninvestitionen in der Ukraine sollten steuerliche und rechtliche Fragen frühzeitig gemeinsam geplant werden.

Steuerrecht Ukraine für Ausländer und Nichtresidenten

Ausländer und Nichtresidenten unterliegen in der Ukraine teilweise besonderen steuerlichen Regelungen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Einkünfte aus der Ukraine
  • Immobiliengeschäfte
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Dividenden
  • Investitionen
  • Quellensteuern
  • Aufenthaltsstatus

Unsere Kanzlei begleitet regelmäßig:

  • deutsche Unternehmer in der Ukraine
  • Investoren
  • Immobilienkäufer
  • Geschäftsführer
  • internationale Unternehmensgruppen

Steuerrecht Ukraine im Kriegszustand

Auch während des Kriegszustandes bleibt das ukrainische Steuerrecht weitgehend funktionsfähig.

Allerdings bestehen zusätzliche Besonderheiten insbesondere hinsichtlich:

  • Militärabgabe
  • Steuererleichterungen
  • Zahlungsverkehr
  • Valutaregelungen
  • Behördenpraxis
  • Dokumentationspflichten

Gerade internationale Unternehmen sollten aktuelle Entwicklungen fortlaufend beobachten.

Deutschsprachige Kanzlei für Steuerrecht Ukraine seit über 20 Jahren

Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmer und Investoren bei steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
  • praktischer Erfahrung mit ukrainischen Steuerbehörden
  • steuerlicher Strukturierung internationaler Projekte
  • Unterstützung bei Unternehmensgründungen
  • Betreuung ohne persönliche Anreise
  • Komplettlösungen aus einer Hand

Weitere Informationen:
Wirtschaftsrecht und Steuerberatung Ukraine

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