Aktualisiert: Mai 2026
Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges wurden in der Ukraine zahlreiche staatliche Register vorübergehend gesperrt, um sensible Unternehmens- und Personendaten vor Cyberangriffen, Manipulationen und missbräuchlichen Zugriffen zu schützen. Betroffen war insbesondere auch das Einheitliche Staatliche Register juristischer Personen und Einzelunternehmer.
Inzwischen wurden große Teile der Registrierungsverfahren wieder geöffnet. Unternehmensgründungen, Änderungen von Gesellschaftsdaten und zahlreiche wirtschaftsrechtliche Vorgänge sind in der Ukraine heute wieder möglich.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Unternehmer, Investoren und internationale Mandanten bei Firmengründungen, Steueroptimierung und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Wirtschaftsrecht Ukraine und Unternehmensgründung Ukraine.
Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.
Auch während des Kriegszustandes können in der Ukraine weiterhin Unternehmen gegründet und verwaltet werden.
Derzeit sind insbesondere folgende Registrierungsmaßnahmen möglich:
Die meisten Registrierungsmaßnahmen werden inzwischen wieder regulär durchgeführt.
Die ukrainische GmbH (TOV bzw. LLC) ist weiterhin die wichtigste Unternehmensform für ausländische Unternehmer und Investoren.
Besonders attraktiv sind:
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Auch die Registrierung eines ukrainischen Einzelunternehmers (FOP) ist weiterhin möglich.
Der FOP wird häufig genutzt für:
Gerade wegen der vereinfachten Besteuerung bleibt der FOP weiterhin eine der beliebtesten Unternehmensformen in der Ukraine.
Auch gesellschaftsrechtliche Änderungen können weiterhin durchgeführt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Änderungen in der Ukraine.
Viele Registrierungsverfahren können vollständig per Vollmacht durchgeführt werden.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Gerade im Kriegszustand ist dies für viele internationale Unternehmer die praktikabelste Lösung.
Für bestimmte Unternehmensformen bestehen inzwischen Möglichkeiten zur elektronischen Registrierung.
Dies betrifft insbesondere teilweise:
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Dadurch können Verfahren teilweise erheblich beschleunigt werden.
Im Rahmen des Kriegsrechts wurden zahlreiche notarielle Verfahren vereinfacht.
Insbesondere können bestimmte notarielle Handlungen nunmehr:
werden.
Dadurch konnten wirtschaftsrechtliche Verfahren trotz Kriegszustandes funktionsfähig gehalten werden.
Bestimmte notarielle und wirtschaftsrechtliche Handlungen sind derzeit eingeschränkt für:
Dies betrifft insbesondere bestimmte Unternehmens- und Registerhandlungen.
Die Ukraine verfügt weiterhin über eines der attraktivsten Flat-Tax-Systeme Europas.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von:
Während des Kriegszustandes wurden teilweise zusätzliche steuerliche Vergünstigungen eingeführt.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Gerade internationale Unternehmer nutzen ukrainische Unternehmensstrukturen für:
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung solcher Modelle.
Trotz Kriegszustandes bleibt die Ukraine wirtschaftlich weiterhin aktiv.
Allerdings bestehen zusätzliche Besonderheiten insbesondere hinsichtlich:
Gerade internationale Investoren sollten aktuelle Entwicklungen sorgfältig beobachten.
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten auf Wunsch auch bei:
Gerade internationale Unternehmer benötigen häufig praktische Unterstützung direkt vor Ort in der Ukraine.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren internationale Unternehmer und Investoren in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
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Firmengründung und Wirtschaftsrecht Ukraine
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