Fachbeitrag 17.05.2026

HKÜ Kindesentführung Ukraine 2026 – Rückführung von Kindern aus der Ukraine nach Deutschland


HKÜ Kindesentführung Ukraine 2026 – Rückführung von Kindern aus der Ukraine nach Deutschland

Anwalt für internationales Familienrecht, Sorgerecht und HKÜ-Verfahren in der Ukraine

Aktualisiert: Mai 2026

Internationale Kindesentführungen zwischen Deutschland und der Ukraine haben seit Beginn des Krieges erheblich zugenommen. Häufig reist ein Elternteil mit dem Kind in die Ukraine aus oder kehrt nach einem Aufenthalt nicht mehr nach Deutschland zurück. In anderen Fällen verbleibt das Kind nach Ferien, Besuchsaufenthalten oder Fluchtmaßnahmen dauerhaft widerrechtlich in der Ukraine.

In solchen Fällen greift regelmäßig das:

  • Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ).

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit vielen Jahren deutschsprachige Mandanten bei HKÜ-Verfahren, internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten und Rückführungsverfahren von Kindern aus der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für internationales Familienrecht zwischen Deutschland und der Ukraine.

Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.

Was ist eine internationale Kindesentführung nach dem HKÜ?

Von einer internationalen Kindesentführung spricht man insbesondere dann, wenn ein Kind:

  • gegen den Willen eines mitsorgeberechtigten Elternteils,
  • ohne Zustimmung,
  • oder unter Verstoß gegen bestehende Sorgerechtsregelungen

in einen anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten wird.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) soll sicherstellen, dass über das Sorgerecht grundsätzlich im Heimatstaat des Kindes entschieden wird.

Ziel des HKÜ-Verfahrens ist deshalb:

  • nicht die endgültige Entscheidung über das Sorgerecht,
  • sondern die schnelle Rückführung des Kindes in den ursprünglichen Aufenthaltsstaat.

Gilt das HKÜ auch für die Ukraine?

Ja. Die Ukraine ist Vertragsstaat des:

  • Haager Kindesentführungsübereinkommens.

Rückführungsverfahren zwischen Deutschland und der Ukraine sind daher grundsätzlich möglich.

In der Praxis bestehen jedoch erhebliche Besonderheiten – insbesondere seit Beginn des Kriegszustandes.

HKÜ-Verfahren in der Ukraine – Ablauf in der Praxis

Viele betroffene Eltern gehen zunächst davon aus, dass die Behörden die Rückführung automatisch durchführen.

Das ist in der Praxis häufig nicht der Fall.

Ein HKÜ-Verfahren läuft in der Ukraine regelmäßig wie folgt ab:

1. Antrag über die zentrale Behörde

Der Antrag wird regelmäßig über die zentrale Behörde des Heimatstaates eingeleitet.

In Deutschland ist hierfür zuständig:

  • das Bundesamt für Justiz.

In der Ukraine ist zuständig:

  • das ukrainische Justizministerium.

2. Versuch einer freiwilligen Rückführung

Zunächst versucht die ukrainische Seite häufig:

  • freiwillige Rückgabe des Kindes,
  • Verhandlungen zwischen den Eltern,
  • Mediation oder außergerichtliche Einigungen.

3. Gerichtliches HKÜ-Verfahren

Kommt keine Einigung zustande, muss ein gerichtliches Rückführungsverfahren eingeleitet werden.

Genau an diesem Punkt wird ein Anwalt in der Ukraine praktisch unverzichtbar.

Warum ein Anwalt für HKÜ-Verfahren in der Ukraine erforderlich ist

Viele Eltern wissen nicht, dass das ukrainische Justizministerium häufig keine gerichtliche Vertretung übernimmt.

Deutschland hat zu:

  • Art. 26 HKÜ,
  • Art. 42 HKÜ

Vorbehalte erklärt.

Dadurch erfolgt regelmäßig:

  • keine staatliche Kostenübernahme,
  • keine Finanzierung ukrainischer Anwälte,
  • keine automatische Prozessführung durch Behörden.

Praktisch bedeutet dies:

Die Rückführungsklage muss durch einen privaten Anwalt in der Ukraine geführt werden.

Unsere Tätigkeit bei HKÜ-Verfahren

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten,
  • Analyse der Sorgerechtslage,
  • Einleitung des HKÜ-Verfahrens,
  • Einreichung der Rückführungsklage,
  • gerichtliche Vertretung in der Ukraine,
  • Beweissicherung,
  • Kommunikation mit Behörden und Zentralstellen,
  • Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen,
  • Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.

Fristen im HKÜ-Verfahren – schnelles Handeln entscheidend

Im HKÜ-Verfahren spielt Zeit eine zentrale Rolle.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Nach Art. 12 HKÜ gilt grundsätzlich:

Die Rückführung sollte möglichst innerhalb eines Jahres nach der Kindesentführung beantragt werden.

Nach Ablauf dieser Frist steigt das Risiko erheblich, dass Gerichte eine:

  • Verwurzelung des Kindes im neuen Umfeld

annehmen.

Dadurch können sich die Erfolgschancen deutlich verschlechtern.

Schnelles Handeln ist daher entscheidend.

Zuständiges Gericht in der Ukraine

Zuständig ist regelmäßig:

  • das Gericht am Aufenthaltsort des Kindes in der Ukraine.

Je nach Fall können dies Gerichte insbesondere in:

  • Kiew,
  • Odessa,
  • Charkiw,
  • Dnipro,
  • Lwiw,
  • Tschernihiw
  • oder anderen Regionen der Ukraine

sein.

Durch den Kriegszustand wurden teilweise Ersatzgerichte bestimmt, wenn Gerichte in Kampfgebieten nicht arbeiten können.

Typische Probleme bei Kindesentführungen in die Ukraine

In der Praxis treten häufig folgende Probleme auf:

  • unbekannter Aufenthaltsort des Kindes,
  • fehlende Kommunikation des anderen Elternteils,
  • doppelte Staatsangehörigkeiten,
  • Umgangsboykott,
  • Vorwürfe häuslicher Gewalt,
  • parallele Sorgerechtsverfahren,
  • Ausreiseprobleme während des Kriegszustandes,
  • Schwierigkeiten bei der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Gerade deshalb ist praktische Erfahrung mit HKÜ-Verfahren in der Ukraine entscheidend.

HKÜ und Krieg in der Ukraine

Der Krieg führt nicht automatisch dazu, dass HKÜ-Verfahren ausgeschlossen sind.

Ukrainische Gerichte führen weiterhin Rückführungsverfahren durch.

Allerdings berücksichtigen Gerichte zunehmend insbesondere:

  • Sicherheitslage,
  • Wohnort des Kindes,
  • Infrastruktur,
  • konkrete Gefahrenlagen,
  • psychologische Aspekte,
  • Kindeswohlfragen.

Jeder Fall muss deshalb individuell geprüft werden.

Internationale Sorgerechtsverfahren Deutschland – Ukraine

Neben dem eigentlichen HKÜ-Verfahren entstehen häufig weitere Verfahren zu:

  • internationalem Sorgerecht,
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Umgangsrecht,
  • Ausreisegenehmigungen,
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen,
  • Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine.

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten umfassend bei sämtlichen familienrechtlichen Streitigkeiten zwischen Deutschland und der Ukraine.

HKÜ-Verfahren ohne persönliche Anreise

Viele vorbereitende Schritte können vollständig:

  • ohne persönliche Anreise,
  • per Vollmacht,
  • online oder aus Deutschland

organisiert werden.

Gerade in hoch eskalierten Familienverfahren ist dies für viele Mandanten besonders wichtig.

Warum Ahrens & Schwarz bei HKÜ-Verfahren?

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt in Kiew,
  • langjähriger Erfahrung mit HKÜ-Verfahren,
  • gerichtlicher Vertretung in der gesamten Ukraine,
  • Erfahrung mit internationalen Familienverfahren,
  • Zusammenarbeit mit deutschen und ukrainischen Behörden,
  • Betreuung ohne persönliche Anreise,
  • praktischer Erfahrung auch während des Kriegszustandes.

Fazit – HKÜ-Verfahren in der Ukraine

Internationale Kindesentführungen gehören zu den emotional schwierigsten Verfahren im internationalen Familienrecht.

Gerade bei Kindesentführungen in die Ukraine ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend.

Wer zu lange wartet, riskiert erhebliche Nachteile im HKÜ-Verfahren.

Weitere Informationen:
Rückführung von Kindern nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) – Ukraine

https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/hkue-kindesentfuehrung-in-der-ukraine-2026-rueckfuehrung-von-kindern-nach-dem-haager-kindesentfuehrungsuebereinkommen/

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